S Verträge und Abos kündigen: Vorsicht vor kostenpflichtigen Angeboten – § 263 StGB

Verträge und Abos kündigen: Vorsicht vor kostenpflichtigen Angeboten

Die Gefahren der kostenpflichtigen Drittanbieter bei der Internetrecherche

Wer im World Wide Web nach Informationen zur Vertragskündigung sucht, wird häufig mit verlockenden Angeboten konfrontiert, die eine unkomplizierte Kündigung versprechen. Besonders praktisch erscheint dies, wenn das Unternehmen die direkte Kündigung erschwert. Doch Vorsicht ist geboten, denn viele dieser Drittanbieter verlangen für ihre Dienste Gebühren von bis zu 30 Euro oder locken in Abofallen. Die Kostenhinweise sind oftmals gut versteckt und nicht sofort erkennbar.

Die Täuschung kostenpflichtiger Drittanbieter bei der Internetrecherche

Beim Durchforsten des World Wide Webs nach Informationen zur Kündigung von Verträgen stößt man oft auf verlockende Angebote, die eine mühelose Kündigung versprechen. Besonders in Situationen, in denen die direkte Kündigung seitens des Unternehmens erschwert wird, wirken diese Angebote attraktiv. Doch Vorsicht ist geboten, denn viele dieser Drittanbieter verlangen für ihre Dienste Gebühren von bis zu 30 Euro oder locken geschickt in Abofallen. Die Kostenaspekte sind häufig gut getarnt und nicht sofort erkennbar.

Die vermeintliche Kostenfreiheit von Kündigungsdiensten im Internet

Im Internet existieren scheinbar kostenlose Dienste, die vorgeben, Vertragskündigungen ohne Gebühren anzubieten. Erst bei genauerer Prüfung wird deutlich, dass diese vermeintlich kostenlosen Dienste letztendlich hohe Kosten verursachen können, die den Nutzer unerwartet belasten.

Strategien zur sicheren Vertragskündigung

Um sich vor den Fallen kostenpflichtiger Drittanbieter zu schützen, empfiehlt es sich, den Vertrag direkt bei dem Unternehmen zu kündigen, bei dem er abgeschlossen wurde. Oftmals finden sich auf der offiziellen Supportseite des Unternehmens Informationen zur Kündigung oder entsprechende Kündigungsformulare. Sollten diese nicht verfügbar sein, ist es ratsam, nach einer Service-E-Mail-Adresse zu suchen. In den meisten Fällen ist eine Kündigung per E-Mail möglich. In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, die Kündigung handschriftlich zu unterzeichnen oder mit einer Handy-Signatur zu versehen. Eine schriftliche Kündigung ist notwendig, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags die Schriftform vorschreiben. Es ist ratsam, relevante Daten wie Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse, Benutzernamen sowie Kunden- oder Vertragsnummer anzugeben, um dem Unternehmen die Zuordnung zu erleichtern. Alternativ kann der kostenlose Dienst "Online Kündigen" genutzt werden.

Umgang mit unerwarteten Zahlungsaufforderungen nach Nutzung kostenpflichtiger Kündigungsdienste

Sollten nach der Inanspruchnahme eines kostenpflichtigen Kündigungsdienstes unerwartete Zahlungsaufforderungen oder gar Mahnungen eintreffen, ist es wichtig, nicht vorschnell zu zahlen. Eine Überprüfung bei der Internet Ombudsstelle kann Aufschluss darüber geben, ob die Zahlungsaufforderung gerechtfertigt ist. Oftmals halten solche Dienste rechtliche Vorgaben nicht ein, was dazu führt, dass kein gültiger Vertrag mit dem Unternehmen zustande kommt. In solchen Fällen besteht keine Zahlungsverpflichtung. Bei unrechtmäßigen Abbuchungen seitens des Unternehmens ist es ratsam, das Kreditkartenunternehmen zu kontaktieren, um eine Rückerstattung sämtlicher Beträge zu fordern. Dabei kann auf das Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 verwiesen werden, welches besagt, dass Beträge, die ohne Zustimmung abgebucht wurden, zurückerstattet werden müssen.

Wie kannst du dich vor kostenpflichtigen Drittanbietern schützen? 🛡️

Hast du schon einmal unerwartete Kosten durch kostenpflichtige Drittanbieter bei der Internetrecherche erlebt? Welche Maßnahmen ergreifst du, um dich vor solchen Fallen zu schützen? Teile deine Erfahrungen und Tipps in den Kommentaren! 🌐✉️

Autor: Paul Meier

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