OLG Dresden setzt 100 EUR DSGVO-Schadensersatz bei Facebook-Scraping-Vorfall fest
Du möchtest mehr über den aktuellen Fall des OLG Dresden und die Festlegung eines 100 EUR DSGVO-Schadensersatzes bei einem Facebook-Scraping-Vorfall erfahren? Hier erfährst du alle wichtigen Details.

Kontrollverlust und immaterieller Schaden: OLG Dresden begründet Schadensersatz
Das OLG Dresden hat gemäß den Vorgaben des BGH einen DSGVO-Schadensersatz in Höhe von 100 EUR für einen Facebook-Scraping-Vorfall festgelegt. Dabei ist der Kontrollverlust über die Telefonnummer ausreichend, um einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 zu begründen. Eine konkrete Missbrauchsgefahr muss dabei nicht nachgewiesen werden.
Kontrollverlust und Schadensersatz: OLG Dresden legt 100 EUR fest
Im aktuellen Fall hat das OLG Dresden gemäß den Vorgaben des BGH einen DSGVO-Schadensersatz in Höhe von 100 EUR für einen Facebook-Scraping-Vorfall festgelegt. Dabei reicht laut Gericht bereits der Kontrollverlust über die Telefonnummer aus, um einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 zu begründen. Es ist nicht erforderlich, eine konkrete Missbrauchsgefahr nachzuweisen. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt im Umgang mit Datenschutzverletzungen und verdeutlicht die Relevanz des Schutzes personenbezogener Daten im digitalen Zeitalter.
Feststellungsanspruch für potenzielle weitere Schäden bejaht
Zusätzlich zu dem Schadensersatzurteil hat das OLG Dresden auch einen Feststellungsanspruch für potenzielle weitere Schäden bejaht. Gemäß dem BGH-Urteil vom 18.11.2024 hat die Klagepartei das Recht, die Verpflichtung der Beklagten feststellen zu lassen, alle zukünftigen materiellen Schäden zu erstatten. Diese Entscheidung zeigt, dass das Gericht die langfristigen Auswirkungen von Datenschutzverletzungen ernst nimmt und die Rechte der Betroffenen schützen möchte.
Kein Unterlassungsanspruch aufgrund geschlossener Sicherheitslücken
Trotz der Festlegung des Schadensersatzes und des Feststellungsanspruchs wurde der Unterlassungsanspruch aufgrund der geschlossenen Facebook-Sicherheitslücken verneint. Das OLG Dresden argumentierte, dass die Wiederholungsgefahr nicht mehr bestehe, da die Sicherheitslücken behoben wurden. Diese Entscheidung zeigt, dass das Gericht die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt und nur dann Unterlassungsansprüche gewährt, wenn tatsächlich eine reale Gefahr für weitere Datenschutzverletzungen besteht.
Fazit und Ausblick: OLG Dresden setzt Maßstäbe bei DSGVO-Schadensersatz
Abschließend hat das OLG Dresden mit seiner wegweisenden Entscheidung, einen DSGVO-Schadensersatz von 100 EUR bei einem Facebook-Scraping-Vorfall festzulegen, klare Maßstäbe gesetzt. Die Betonung des Kontrollverlusts als Grundlage für Schadensersatzansprüche und die Berücksichtigung potenzieller weiterer Schäden zeigen die fortschreitende Entwicklung im Datenschutzrecht. Diese wegweisende Entscheidung könnte zukünftig als Leitfaden für ähnliche Fälle dienen und verdeutlicht die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten im digitalen Zeitalter. 🌟 Was denkst du über die Bedeutung des Datenschutzes in der heutigen digitalen Welt? Welche Maßnahmen sollten deiner Meinung nach ergriffen werden, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen? Lass uns deine Gedanken dazu wissen! 🌐✨