S Fake-Werbung: Diskonter verkaufen keine GoPro für 139 Euro! – § 263 StGB

Fake-Werbung: Diskonter verkaufen keine GoPro für 139 Euro!

Betrügerische Werbeanzeigen auf Instagram und Facebook: So erkennst du sie!

In zahlreichen betrügerischen Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen wie Instagram und Facebook wird mit verlockenden Angeboten geworben. Unter dem Deckmantel bekannter Diskonter wie Hofer, Aldi und Lidl locken die Betrüger:innen mit einem vermeintlich unschlagbaren Angebot: Der Originalpreis eines Produkts von 449€ wird auf nur noch 139€ reduziert. Doch Vorsicht ist geboten, denn hinter diesen Anzeigen verbirgt sich eine hinterlistige Masche, die darauf abzielt, ahnungslose Verbraucher:innen zu täuschen.

Die Täuschungsmasche

Hinter den betrügerischen Werbeanzeigen auf Instagram und Facebook verbirgt sich eine ausgeklügelte Täuschungsmasche. Die Betrüger:innen geben vor, im Namen bekannter Diskonter wie Hofer, Aldi und Lidl zu handeln und locken mit vermeintlich unschlagbaren Angeboten. Ein Produkt, das angeblich 449€ kostet, wird auf nur noch 139€ reduziert. Doch die verlockenden Rabatte sind nur ein Köder, um ahnungslose Verbraucher:innen anzulocken. Die Masche basiert auf dem Versprechen, dass das 10.000ste Geschäft der Welt eine besondere Aktion durchführt, um Kunden zu belohnen. Doch in Wahrheit steckt dahinter eine raffinierte Betrugsmasche, die darauf abzielt, gutgläubige Menschen zu täuschen.

Die betrügerische Webseite

Wenn Verbraucher:innen den Lockangeboten nachgeben und auf die betrügerischen Werbeanzeigen klicken, gelangen sie auf eine zweifelhafte Webseite. Dort werden sie erneut mit den vermeintlichen Schnäppchen konfrontiert. Die Kriminellen setzen die potenziellen Opfer unter Druck, indem sie behaupten, dass das Angebot nur für die ersten 100 Personen gilt. Auf der Webseite müssen die Nutzer:innen ein Bestellformular ausfüllen, in dem persönliche Daten wie Name, Telefonnummer und Adresse abgefragt werden. Doch hinter der scheinbaren Einfachheit des Bestellvorgangs verbirgt sich die perfide Absicht, arglose Verbraucher:innen in die Falle zu locken.

Die Abo-Falle

Nachdem die Verbraucher:innen ihre Daten eingegeben und auf "Bestellung aufgeben" geklickt haben, offenbart sich die wahre Natur des Betrugs. Plötzlich taucht eine "7 Tage Probezeit" auf, ohne klare Angaben zu den Abo-Konditionen oder den anfallenden Kosten. Die gutgläubigen Opfer werden bewusst in die Abo-Falle gelockt, ohne über die langfristigen Konsequenzen informiert zu werden. Die Betrüger:innen verschleiern ihre Absichten und nutzen die Gutgläubigkeit der Verbraucher:innen aus, um sie zu täuschen und finanziell auszubeuten.

Schutzmaßnahmen und rechtliche Schritte

Für diejenigen, die bereits Opfer dieser betrügerischen Machenschaften geworden sind, gibt es dennoch Handlungsmöglichkeiten. Es ist entscheidend, dem Abo-Anbieter klarzumachen, dass kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen ist und keinesfalls Zahlungen zu leisten sind. Bei bereits abgebuchten Beträgen und abgefragten Kreditkartendaten sollten die Betroffenen umgehend ihr Kreditkarteninstitut kontaktieren und eine Rückerstattung der Beträge gemäß dem Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 fordern. Indem die Verbraucher:innen ihre Rechte kennen und entschlossen handeln, können sie sich vor betrügerischen Werbeanzeigen schützen und ihr Recht auf eine sichere Online-Umgebung wahren.

Wie kannst du dich vor betrügerischen Werbeanzeigen schützen? 🛡️

Lieber Leser, hast du schon einmal betrügerische Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen entdeckt? Wie gehst du mit solchen Täuschungsversuchen um? Teile deine Erfahrungen und Tipps in den Kommentaren! Erzähle uns, wie du dich vor betrügerischen Machenschaften schützt und welche Maßnahmen du ergreifst, um sicher im Internet zu surfen. Deine Meinung zählt! 🌐✨

Autor: Paul Meier

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