Neue Rechtsprechung zur Grundsteuerwertermittlung: Kein Aufschub der Vollziehung
Aussetzung der Vollziehung bei Verfassungswidrigkeit – Was bedeutet das für Steuerpflichtige?
Das Finanzgericht Münster hat kürzlich entschieden, dass eine Aussetzung der Vollziehung bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung nicht erfolgt. Ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen war im vorliegenden Fall nicht erkennbar.