OLG-Urteil: Online-Kündigungsbutton auch auf Vermittlerseiten verpflichtend
Willst du wissen, warum der Online-Kündigungsbutton auch auf Vermittlerseiten wie Verivox vorhanden sein muss? Erfahre hier die Details eines aktuellen OLG-Urteils.

Gesetzliche Anforderungen an die Beschriftung des Kündigungsbuttons
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton nicht nur auf der Webseite des Anbieters, sondern auch auf Vermittlerseiten wie Verivox vorhanden sein muss, wenn über diese direkte Vertragsabschlüsse möglich sind.
Gesetzliche Anforderungen an die Beschriftung des Kündigungsbuttons
Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Urteil festgelegt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton nicht nur auf der Webseite des Anbieters, sondern auch auf Vermittlerseiten wie Verivox vorhanden sein muss, wenn über diese direkte Vertragsabschlüsse möglich sind. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der klaren Umsetzung gesetzlicher Anforderungen auch auf externen Plattformen, um Verbrauchern eine einheitliche und transparente Erfahrung zu bieten.
Kündigungsbutton auch auf Vermittlerseite
Das OLG Hamburg betont, dass die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung eines Kündigungsbuttons nicht nur für das Unternehmen selbst gilt, sondern auch für Vermittlerseiten, die direkte Vertragsabschlüsse ermöglichen. Selbst wenn der Vertrag letztendlich über die Unternehmensseite abgeschlossen wird, muss die Möglichkeit zur Online-Kündigung auch auf der Vermittlerseite vorhanden sein. Diese Vorgabe zielt darauf ab, die Rechte und den Schutz der Verbraucher zu stärken und eine einheitliche Praxis in der Online-Vertragsabwicklung sicherzustellen.
Button-Beschriftung “Kündigungsabsicht abschicken” unzureichend
Das OLG Hamburg hat die Beschriftung des Kündigungsbuttons mit dem Text “Kündigungsabsicht abschicken” als unzureichend kritisiert. Die Schaltfläche muss eindeutig mit "jetzt kündigen" oder einer vergleichbaren klaren Formulierung beschriftet sein, um dem Verbraucher die Rechtsfolgen seines Handelns klar zu machen. Diese Präzisierung der Beschriftung dient dazu, Missverständnisse zu vermeiden und den Verbrauchern eine klare Handlungsanweisung zu geben, um ihre Rechte effektiv ausüben zu können.
Anmerkung von RA Dr. Bahr
Die Entscheidung des OLG Hamburg schließt sich der Ansicht des OLG Celle an, dass die Beschriftung des Kündigungsbuttons klare Rechtsfolgen signalisieren muss. Ein unzureichend beschrifteter Button kann Verwirrung stiften und die erforderliche Klarheit für den Verbraucher nicht gewährleisten. Die einheitliche Auslegung und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf die Beschriftung von Kündigungsbuttons ist entscheidend, um Verbrauchern eine transparente und verständliche Online-Erfahrung zu bieten.
Welche Auswirkungen hat die klare Beschriftung von Kündigungsbuttons auf den Verbraucherschutz? 🤔
Liebe Leser, die klare Beschriftung von Kündigungsbuttons gemäß den gesetzlichen Anforderungen trägt maßgeblich zum Verbraucherschutz bei, indem sie Verwirrung vermeidet und den Verbrauchern ermöglicht, ihre Rechte einfach und effektiv auszuüben. Welche Erfahrungen hast du mit der Beschriftung von Kündigungsbuttons gemacht? Teile deine Gedanken in den Kommentaren! 💬✨ Lass uns gemeinsam für transparente Online-Interaktionen eintreten! 🌐🔍