S OLG Frankfurt: 10.000 Euro Hinterbliebenengeld für den Sohn einer getöteten Mutter – § 263 StGB

OLG Frankfurt: 10.000 Euro Hinterbliebenengeld für den Sohn einer getöteten Mutter

Haufe Online Redaktion Bild: AdobeStock Der Anspruch auf Zahlung von Hinterbliebenengeld setzt lediglich ein persönliches Näheverhältnis zwischen dem Anspruchsteller und der verstorbenen Person voraus. Eine Darlegung erlittenen seelischen Leids ist nicht erforderlich. Im Fall des von einem Dritten verschuldeten Todes einer nahestehenden Person gewährt § 844 Abs. 3 BGB Personen, die zu dem Verstorbenen in einem besonderen Näheverhältnis standen, einen Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt bedarf es über die Darlegung des persönlichen Näheverhältnisses hinaus keiner weiteren Ausführungen des Anspruchstellers zu seiner persönlichen Betroffenheit. Ohne weitere Anhaltspunkte hält das OLG ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro für eine angemessene Regelsumme. Stiefvater rechtskräftig wegen Mordes an der Mutter verurteilt In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte der Kläger seinen Stiefvater auf Zahlung von Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro gerichtlich in Anspruch genommen. Der Stiefvater hatte im Dezember 2021 die Mutter des Klägers erschossen und war wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden. Das erstinstanzlich mit der Sache befasste LG hatte die Klage auf Hinterbliebenengeld abgewiesen. Das Gericht lehnte einen Anspruch ab, da der Kläger nicht hinreichend substantiiert eine krankheitswerte psychische Gesundheitsbeeinträchtigung seiner Person infolge des Todes der Mutter dargelegt habe. OLG gewährt Prozesskostenhilfe für Berufungsverfahren Nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers beantragte der Insolvenzverwalter beim OLG die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Das OLG hat dem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einer Höhe von 10.000 Euro stattgegeben. Vorinstanz hat Anspruch auf Hinterbliebenengeld verkannt Das OLG bemängelte an der erstinstanzlichen Entscheidung eine fehlende Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 Satz 1 BGB. Das OLG stellte klar, dass der Anspruch auf Hinterbliebenengeld sowohl nach dem Wortlaut des Gesetzes als auch nach der Gesetzesbegründung• lediglich ein Näheverhältnis zwischen dem Getöteten und dem Anspruchsteller voraussetzt. • Ein solches Näheverhältnis werde gemäß § 844 Abs. 3 Satz 2 BGB vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war. Diese gesetzliche Vermutung sei im vorliegenden Fall nicht widerlegt worden. Faktoren für die Bemessung des Hinterbliebenengeldes Der Senat stellte den vom Gesetzgeber intendierten Sinn und Zweck des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld heraus. Nach der Gesetzesbegründung solle das Hinterbliebenengeld einen Ausgleich für die immateriellen Nachteile und seelischen Beeinträchtigungen bieten, die durch den Tod einer nahestehenden Person regelmäßig eintreten. Hierbei erfülle das Hinterbliebenengeld auch eine Genugtuungsfunktion. Deshalb spielten für die Bemessung der Höhe des Hinterbliebenengeldes• die Intensität und • Dauer des erlittenen seelischen Leids sowie • der Grad des Verschuldens des Schädigers eine nicht unerhebliche Rolle. Dabei komme der Qualität einer tatsächlich gelebten Beziehung Indizwirkung für den Rückschluss auf die Intensität des seelischen Leides zu (BGH, Urteil v. 23.5.2023, VI ZR 161/22). Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld seien diese Faktoren jedoch nicht, sie seien lediglich bei der Bemessung zu berücksichtigen. Im „Normalfall“ 10.000 Euro Hinterbliebenengeld Seien keine besonderen Umstände ersichtlich, aus denen sich Rückschlüsse auf die Art und die Intensität des infolge des Todes erlittenen Leides ziehen ließen, so sei nach der Gesetzesbegründung von einem Durchschnittsbetrag in Höhe von 10.000 Euro auszugehen. Abweichungen seien je nach den Umständen des Einzelfalls möglich (BGH, Urteil v. 6.12.2022, VI ZR 73/21). So könne bei der Tötung eines minderjährigen Kindes infolge eines vom Schädiger verschuldeten Unfalls bei einer messbaren Anpassungsstörung und Depression der Kindesmutter eine Erhöhung des Durchschnittsbetrages um 20 % oder auch mehr angemessen sein (OLG Celle, Urteil v. 24. 8. 2022, 14 U 22/22). Durchschnittsbetrag 10.000 Euro im konkreten Fall angemessen Im konkreten Fall war nach Auffassung des Senats angesichts der dürftigen Angaben des Insolvenzverwalters zum Verhältnis des Insolvenzschuldners zur Getöteten und zu den erlittenen seelischen Folgen keine Abweichung nach oben geboten. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Vorsatztat des Beklagten. OLG gewährt Prozesskostenhilfe für Berufungsverfahren Der Senat kam damit zu dem Ergebnis, dass nach Abwägung sämtlicher Umstände die beabsichtigte Berufung insoweit erfolgversprechend sei, als eine Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 10.000 Euro Hinterbliebenengeld angestrebt werde. Da die Prozesskosten aus der verbliebenen Vermögensmasse des Insolvenzschuldners nicht aufgebracht werden konnten, gewährte das OLG Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren in dieser Höhe.(OLG Frankfurt, Beschluss v. 21.11.2024, 3 U 103/24) window.Ads_BA_pagetype = „detail“; Schlagworte zum Thema:  Erbrecht, Schadensersatz, Urteil window.addEventListener(‚load‘, function () { if (localStorage.getItem(„pega_profiling_consent“) === „true“) { require([‚lib/hg.pegaHandler‘], function () { var settings = new PegaSettings(„https://chrhfv-hamark-prod1.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/Container“, „https://chrhfv-hamark-prod1.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/CaptureResponse“, „https://chrhfv-hamark-prod1-decisionhub.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/Container“, „https://chrhfv-hamark-prod1-decisionhub.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/CaptureResponse“, „FreeContentPlacement“, „NBACOS“, „“, „HauCDH“); var portalInfo = new PagePortalInfo(„Recht“, „Strafrecht & öffentl. 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Mit der modernen Kanzleisoftware für Windows, Mac und Linux – auch in der Cloud – nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung für Ihre Kanzlei. Weiter Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis: Haftungsprivilegierung des SGB VII sperrt auch ein Hinterbliebenengeld Die innerbetriebliche Haftungsprivilegierung nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt auch die Ansprüche auf ein Hinterbliebenengeld nach § 844 BGB. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun diese lange umstrittene Frage entschieden und grenzt sie damit von seiner Rechtsprechung zur unbeschränkten Haftung für Schockschäden ab. Hinterbliebene hätten Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung und seien somit in auch deren System einbezogen. Weiter Haufe Shop: Wirtschaftsrecht visuell Kenntnisse im Wirtschaftsrecht sind für alle Steuerprofis unabdingbar. Der Band gibt eine schnelle Übersicht über alle relevanten Vorschriften des BGB und HGB und einen vertieften Einstieg in die einzelnen Regelungen. Weiter OLG Frankfurt am Main 3 U 103/24   Entscheidungsstichwort (Thema) Anspruch des Sohnes auf Hinterbliebenengeld gegen den Mörder seiner Mutter  Leitsatz (amtlich) Maßgebend für die Höhe der Hinterbliebenenentschädigung nach § 844 Abs. 3 BGB sind im Wesentlichen die Intensität und Dauer des … mehr 4 Wochen testen Bild: Haufe Online Redaktion Newsletter Recht – Wirtschaftsrecht Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:• Handels- und Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Vertriebsrecht Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein. Hiermit bestätige ich, dass ich die AGB und die Datenschutzerklärung gelesen habe und mit ihnen einverstanden bin. 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