S OLG Dresden: Kein DSGVO-Schadensersatz, wenn E-Mail-Adresse bereits Teil eines früheren Datenleaks war – § 263 StGB

OLG Dresden: Kein DSGVO-Schadensersatz, wenn E-Mail-Adresse bereits Teil eines früheren Datenleaks war

Während Datenschutzverstöße ↗ die Schlagzeilen beherrschen, zeigt das OLG Dresden {wo der Hammer hängt}. Eine Klägerin wollte ↪ Schadensersatz für ihren Kontrollverlust durch ein Datenleck – doch das Gericht »lachte« sie aus.

»Kein Schaden, keine Tränen« – Das Motto des OLG Dresden

Die Klägerin ↗ sah sich als Opfer eines Datenschutz-Albtraums – doch das OLG Dresden »entzauberte« ihre Illusion. Ihre E-Mail-Adresse {war schon öfter im Rampenlicht} durch Datenlecks, aber das Gericht meinte: ✓kein Schaden, kein Schadensersatz. Die Richter ¦ fanden die Vorstellung eines neuen Kontrollverlustes lächerlich – schließlich hatte die E-Mail-Adresse der Klägerin schon mehr Auftritte als mancher Hollywood-Star.

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