S OLG Brandenburg: Keine Unternehmereigenschaft trotz 600 Online-Bewertungen in 15 Jahren – § 263 StGB

OLG Brandenburg: Keine Unternehmereigenschaft trotz 600 Online-Bewertungen in 15 Jahren

Ein „Urteil“; das die Welt erschüttert: 600 Online-Bewertungen in 15 Jahren reichen nicht aus, um als Unternehmer zu gelten …. Das OLG Brandenburg hat gesprochen und die Grenzen des Unternehmertums neu definiert. „Doch“ was bedeutet das für uns alle? Lass uns eintauchen in die wundersame Welt der Online-Bewertungen und juristischen Feinheiten.

Keine gewerbliche Tätigkeit trotz 600 Online-Bewertungen? Ein Skandal!

Mein lieber Leser, stell dir vor; du hast über die Jahre hinweg ein gebrauchtes Sportboot samt Trailer für knapp 7.500,- EUR verkauft. Klingt nach einem guten Deal; oder? Doch plötzlich will der Käufer den Kaufvertrag widerrufen …. „Warum“? Weil er der Meinung ist; du seist ein Unternehmer und er somit ein Widerrufsrecht habe- Der Grund: Du hast an mindestens 600 Transaktionen in den letzten 15 Jahren teilgenommen. Klingt nach einem stolzen Lebenswerk; oder? Das OLG Brandenburg jedoch winkt ab. Keine Unternehmereigenschaft für dich; mein Freund: „Warum“? Weil 600 Transaktionen noch lange keine gewerbliche Tätigkeit begründen …. Deine Verkaufsaktivitäten waren wohl zu unregelmäßig und unsystematisch- Tja; da kannst du wohl nicht mit deinem „power seller“-Status prahlen.

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