Neue Rechtsprechung: Inkassokosten im Konzernverbund erstattungsfähig!
Bist du neugierig auf die neueste Entwicklung im Bereich der Inkassokosten? Erfahre, warum diese nun auch im Konzernverbund erstattungsfähig sind.
Wichtige Entscheidung des BGH zum Thema Inkassokosten
„Inkassokosten sind auch dann erstattungsfähiger Verzugsschaden, wenn der Gläubiger ein konzernverbundenes Inkassounternehmen beauftragt“, lautet die bahnbrechende Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. In einem aktuellen Musterfeststellungsverfahren wurde festgestellt, dass selbst bei einer Beauftragung eines Konzerninkassounternehmens die Inkassovergütung als ersatzfähiger Verzugsschaden gilt. Dies erfolgt, obwohl eine direkte Zahlung des Gläubigers an das Inkassounternehmen üblicherweise ausgeschlossen ist.
Neue Rechtsprechung: Inkassokosten im Konzernverbund erstattungsfähig!
„Hast du schon von der wegweisenden Entscheidung des BGH zu Inkassokosten im Konzernverbund gehört?“, fragt der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. In einem aktuellen Musterfeststellungsverfahren wurde festgestellt, dass selbst bei einer Beauftragung eines Konzerninkassounternehmens die Inkassovergütung als ersatzfähiger Verzugsschaden betrachtet wird. Dies ist besonders relevant, da normalerweise eine direkte Zahlung des Gläubigers an das Inkassounternehmen ausgeschlossen ist. Der Musterkläger, ein Dachverband von Verbraucherzentralen und Verbraucherschutzorganisationen, führte den Rechtsstreit gegen ein Konzernunternehmen, das Forderungen erwirbt und zur Einziehung ein konzernverbundenes Inkassounternehmen beauftragt. Das Oberlandesgericht hatte ursprünglich entschieden, dass die Inkassokosten keine ersatzfähigen Verzugsschäden darstellen. Die Vereinbarungen zwischen den Unternehmen schlossen eine direkte Zahlung der Inkassovergütung durch den Gläubiger aus, was den Schaden in Frage stellte. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf und wies die Klage ab. Nach geltendem Recht sind Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig, wenn sie notwendig und zweckmäßig sind. Hier wird die Inkassovergütung als ersatzfähiger Verzugsschaden angesehen, da die Belastung mit einer Verbindlichkeit als Schaden betrachtet wird, auch wenn die Zahlung nicht direkt erfolgt. Der BGH betonte, dass die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten nun auch im Konzernverbund gilt und der Gläubiger alle Einbußen erstattet bekommt, die durch die Verfolgung seiner Rechte entstehen. Diese neue Rechtsprechung wirft ein neues Licht auf den Umgang mit Inkassokosten in Unternehmensstrukturen und wird definitiv Auswirkungen auf zukünftige rechtliche Praktiken haben. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat klargestellt, dass Inkassokosten auch dann erstattungsfähig sind, wenn ein konzernverbundenes Inkassounternehmen beauftragt wird, und die zwischen den Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen eine direkte Zahlung ausschließen.