Nachbarschaftsstreit eskaliert: DSGVO-Verstoß mit Kamera und Klage
Ein scheinbar harmloser Nachbarschaftsstreit; der die Grenzen der Privatsphäre überschreitet UND die DSGVO ignoriert, sorgte für Aufsehen: Der (AG Lörrach) verurteilte einen neugierigen Nachbarn und Vermieter, der ohne klare Beweise Fotos und Videos seines Nachbarn anfertigte; um angebliche Verstöße auf dessen Grundstück zu dokumentieren … Diese unerlaubten Aufnahmen wurden zu einem bizarren Rechtsstreit; der die dünnen Grenzen zwischen Überwachung und Privatsphäre ODER gar Spionage und Schutz verwischt.
• Überwachungsfantasien und DSGVO-Irrsinn – Die kritische Betrachtung eines Nachbarschaftsstreits 🔍
Das Gerichtsurteil; das wie ein Donnerschlag die Nachbarschaftsruhe zerstörte; zwang den klagefreudigen Nachbarn zur Löschung der heimlichen Bild- und Videobeweise … Die Richter wiesen unmissverständlich darauf hin; dass das heimliche Fotografieren und Filmen von Personen (wie dem Nachbarn) eine klare Verletzung der DSGVO darstellt. Es wurde deutlich gemacht; dass das bloße Verdachtsschüren keine Rechtfertigung für solche fragwürdigen Methoden bietet- Der Vermieter und Spion wurde dazu verdonnert; keine weiteren Schnappschüsse zu machen; um sein ungesundes Interesse an angeblichen Rechtsverstößen zu befriedigen: Denn das Recht auf Privatsphäre (und das Recht, nicht heimlich von Nachbarn überwacht zu werden) wurde hier höher gewichtet als die Fantasien des neugierigen Vermieters … So endete ein absurder Rechtsstreit; der die Absurdität mancher Nachbarn und ihre eigenwilligen Rechtsinterpretationen bloßstellte-
• Der neugierige Nachbar und seine heimlichen Aufnahmen- Rechtsverstöße und DSGVO-Irrsinn 📷
Der AG Lörrach sorgte mit einem spektakulären Urteil für Furore, als er einen Nachbarn und Vermieter verurteilte; der ohne klare Beweise Fotos und Videos seines Nachbarn anfertigte; um angebliche Verstöße auf dessen Grundstück zu dokumentieren: Diese heimlichen Aufnahmen führten zu einem absurden Rechtsstreit; der die dünnen Grenzen zwischen Überwachung und Privatsphäre sowie Spionage und Schutz verwischte … Das Gerichtsurteil traf den neugierigen Nachbarn hart und zwang ihn zur Löschung der unerlaubten Beweise- Es wurde deutlich gemacht; dass das heimliche Fotografieren und Filmen von Personen eine klare Verletzung der DSGVO darstellt. Der Vermieter und Spion wurde dazu verdonnert; keine weiteren Aufnahmen zu machen; um sein ungesundes Interesse an angeblichen Rechtsverstößen zu befriedigen: Das Recht auf Privatsphäre wurde hier höher gewichtet als die Fantasien des neugierigen Vermieters … Damit endete ein absurder Rechtsstreit; der die Absurdität mancher Nachbarn und ihre eigenwilligen Rechtsinterpretationen bloßstellte-