S Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn – § 263 StGB

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt. Foto: Stefan Redel / stock.adobe.com   So profitieren Sie von der Klage gegen die Sparkasse KölnBonn: • Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen Sparkasse KölnBonn mitmachen können. • Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden. • Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein. On

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