LG Mainz: Verbotene Online-Werbung für „After Party Shots“ – Das sagt das Gericht
Bist du neugierig, warum das LG Mainz eine Online-Werbung für „After Party Shots“ als unzulässig eingestuft hat? Erfahre hier die Hintergründe und die Entscheidung des Gerichts.

Die Bedeutung von Assoziationen zu Alkohol und Kater in der Werbung
Eine unzulässige Online-Werbung für das Elektrolyt-Getränk „After Party Shots“ liegt bereits dann vor, wenn sie Assoziationen zu Alkohol und Kater hervorruft, so das LG Mainz. Es ist nicht erforderlich, dass die Begriffe explizit genannt werden, wie aus einem Urteil vom 24. Oktober 2024 hervorgeht. Das verklagte Unternehmen bewarb sein Produkt online mit Aussagen wie „Dein neuer Begleiter für fantastische Partys & lange Nächte“ und betonte die natürlichen Inhaltsstoffe sowie die Förderung des Wohlbefindens.
Die Bedeutung von Assoziationen zu Alkohol und Kater in der Werbung
Das Landgericht Mainz hat klargestellt, dass eine Online-Werbung für „After Party Shots“ bereits unzulässig ist, wenn sie Assoziationen zu Alkohol und einem Kater hervorruft. Selbst wenn die Begriffe nicht explizit genannt werden, reicht es aus, dass die Werbung implizit auf diese Themen hinweist. Ein Urteil vom 24. Oktober 2024 betonte, dass das beworbene Elektrolyt-Getränk als Begleiter für Partys und lange Nächte angepriesen wurde, was das Gericht als problematisch ansah. Die Betonung natürlicher Inhaltsstoffe und die Förderung des Wohlbefindens konnten die unzulässigen Assoziationen nicht aufwiegen.
Die rechtliche Bewertung der Werbung
Gemäß der rechtlichen Bewertung des Gerichts dürfen Lebensmitteln keine Eigenschaften zugeschrieben werden, die Krankheiten behandeln oder vorbeugen. Da ein Kater als Krankheit betrachtet wird, aufgrund der damit verbundenen körperlichen Beschwerden, wurde die Werbung für „After Party Shots“ als unzulässig eingestuft. Auch wenn die Begriffe „Kater“ oder „Alkohol“ nicht explizit genannt wurden, reichte schon die Weckung von Assoziationen zu einer Krankheit aus, um die Werbung zu beanstanden.
Die Interpretation der Werbepassagen
Bei der Analyse der Werbepassagen stellte das Gericht fest, dass sie den Eindruck vermittelten, dass das beworbene Produkt den Genuss von alkoholischen Getränken unterstützt und die Erholung danach fördert. Selbst die Aussage, dass das Produkt auch nach dem Konsum nicht-alkoholischer Getränke hilfreich sei, konnte die Zweifel des Gerichts nicht ausräumen. Es wurde hinterfragt, warum ein Produkt notwendig sein sollte, das nur bei Problemen durch alkoholische Getränke Unterstützung bietet.
Fazit und Schlussfolgerung
Die Entscheidung des Landgerichts Mainz verdeutlicht, dass Werbung, die Assoziationen zu Krankheiten weckt, selbst ohne explizite Erwähnung bestimmter Begriffe, als unzulässig betrachtet werden kann. Die genaue Ausgestaltung von Werbemaßnahmen im Lebensmittelbereich unterliegt einer strengen rechtlichen Prüfung, um Verbraucher vor irreführender oder gesundheitsschädigender Werbung zu schützen. 🤔 Du fragst dich sicher, wie du selbst Werbung ethisch und rechtlich korrekt gestalten kannst? Hast du schon einmal über die Auswirkungen deiner Werbebotschaften auf Verbraucher nachgedacht? Teile deine Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren! 🌟👀📢