S Keine Hundesteuer ohne Hund: Beamter erkennt Hundefotos auf Facebook – Gerichtsstreit eskaliert – § 263 StGB

Keine Hundesteuer ohne Hund: Beamter erkennt Hundefotos auf Facebook – Gerichtsstreit eskaliert

Die Stadt Hilden und ein umtriebiger Steuerbeamter (vermeintlicher Hundespezialist) geraten wegen eines Nicht-Hundebesitzers (Hundefoto-Enthusiast) und der Frage nach der Hundesteuer in einen langwier

Hundefotos auf Facebook: Steuerbehörde riecht Hundesteuerhinterziehung 🐶

Ein Mann, der keinerlei Hunde besitzt, wird zum Ziel der Stadt Hilden, weil er auf Facebook Fotos von Hunden teilt. Ein findiger Steuerbeamter (Sherlock Holmes des Finanzamts) entdeckt die Bilder und vermutet Hunde und damit potenzielle Hundesteuerhinterziehung. Die Stadt schickt dem Nicht-Hundebesitzer Fragebögen zu den vermeintlich gehörenden Hunden, doch dieser reagiert nicht auf die Anfragen. Die Stadt fordert daraufhin eine formgerechte Stellungnahme, die der Hundefreund per E-Mail ohne Signatur versucht abzugeben. Ein fataler Fehler, wie sich herausstellt, denn die Stadt akzeptiert die E-Mail nicht und erlässt einen Steuerschätzbescheid über eine saftige Nachzahlung. Der Hundefreund legt zwar Widerspruch ein, doch aufgrund einer verspäteten Einreichung ist der Steuerbescheid rechtskräftig. Ein verwaltungsgerichtlicher Prozess folgt, bei dem das Gericht die Bestandskraft des Steuerbescheids betont, aber die Vorgehensweise der Stadt als rechtswidrig rügt. Letztendlich endet der Streit mit einem Vergleich, bei dem die Stadt die Steuer erlässt, aber nicht alle Anwaltskosten übernimmt. Der Hundefreund geht aus dem Prozess als bekannter Bürgermeisterkandidat hervor.

Stadt Hilden vs. Facebook-Hundefoto-Enthusiast: Eine absurde Geschichte der Hundesteuer 📸

Die Geschichte beginnt mit einem Mann, der Fotos von Hunden auf Facebook teilt, ohne selbst einen Hund zu besitzen. Ein findiger Steuerbeamter wird auf die Bilder aufmerksam und vermutet Hundesteuerhinterziehung. Die Stadt schickt dem Mann Fragebögen zu den Hunden, doch dieser ignoriert sie. Als er schließlich per E-Mail ohne Signatur antwortet, akzeptiert die Stadt dies nicht und erlässt einen Steuerschätzbescheid. Der Mann legt Widerspruch ein, doch aufgrund einer verspäteten Einreichung wird der Steuerbescheid rechtskräftig. Der Fall landet vor Gericht, das die Bestandskraft des Bescheids betont, aber die Vorgehensweise der Stadt als fehlerhaft rügt. Am Ende einigen sich die Parteien auf einen Vergleich, bei dem die Stadt die Steuer erlässt, aber nicht alle Anwaltskosten übernimmt. Der Mann entscheidet sich daraufhin, als Bürgermeisterkandidat anzutreten und möchte die Verwaltungsabläufe in der Stadt ändern.

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