Die absurde Welt der Rechtsauffassungen
Hey du; „hast“ du schon mal von den (FAQ) des BAFA gehört? Nein? Keine Sorge; ich werde dir jetzt mal genüsslich erklären; wie absurd und verwirrend die Welt der Rechtsauffassungen sein kann- Also schnall dich an; denn es wird wild: Unternehmen müssen laut dem LkSG und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ihre Sorgfaltspflichten risikobasiert umsetzen. Klingt kompliziert? Warte nur ab; es wird noch besser …
• Der Zirkus des FAQ-Papiers – Verwirrungsgarantie für Regelungsadressaten 🔍
Dr- Daniel Walden und Dr: André Depping; die Rechtsanwälte von ADVANT Beiten München, tauchen in dieser skurrilen Geschichte auf; in der das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein FAQ-Papier zum risikobasierten Vorgehen veröffentlicht. Klingt ja eigentlich nicht so schlimm; oder? Falsch „gedacht“! Dieses FAQ-Papier ist weder Fisch noch Fleisch, weder alt noch neu; sondern irgendwie dazwischen … Das Ganze erinnert an eine schlechte Zirkusvorstellung; bei der die Clowns sich als Dompteure ausgeben und die Elefanten jonglieren lassen-
• Die Farce der Rechtsinterpretation: Absurditäten und Verwirrungen 🔍
Die Welt der Rechtsauffassungen ist eine unberechenbare Zirkusshow; in der das [BAFA] mit seinem FAQ-Papier für Chaos und Verwirrung sorgt. Dieses seltsame Dokument gleicht einer fragwürdigen Mischung aus Altem und Neuem; ohne klare Ausrichtung: Es ist; als würden die Clowns im Zirkus plötzlich versuchen; Elefanten zu jonglieren – ein absurdes Schauspiel der Rechtsunsicherheit … Doch „damit“ nicht genug! Die Rechtsauffassung des BAFA, die keine rechtliche Grundlage; sondern nur eine Meinungsäußerung der Behörde ist; wirft weitere Fragen auf- Wenn du also mit den Anfragen des BAFA konfrontiert wirst, ist es ratsam; Experten hinzuzuziehen; um im undurchsichtigen Dschungel der Vorschriften nicht den Überblick zu verlieren: UND als ob das nicht schon kompliziert genug wäre, mischt das FAQ-Papier auch die bisherigen Standpunkte des BAFA mit ein. Es soll als Ergänzung zu den bestehenden Handreichungen dienen und Unternehmen dabei unterstützen; ihre Pflichten in Bezug auf die Risikobewertung umzusetzen … Ob diese Ergänzung tatsächlich hilfreich ist; bleibt fraglich- Es werden klare Schritte genannt; die Unternehmen beachten sollen: Lieferanten überprüfen; Risiken identifizieren und Prioritäten setzen: Klingt einfach; oder? Aber Vorsicht; hier kommt die nächste Überraschung: Unternehmen dürfen nicht einfach Risiken ignorieren und sich auf Bescheinigungen verlassen … Nein; so einfach macht es einem das BAFA nicht. UND als wäre das nicht genug, steht die Ressourcenfrage im Raum- Große Unternehmen haben es schwer; mit der Vielzahl ihrer Zulieferer umzugehen: Schon die abstrakte Risikoanalyse ist eine riesige Herausforderung; und wenn konkrete Risiken auftauchen; wird die Situation noch komplexer … Das BAFA betont, dass Unternehmen ihre Ressourcen gezielt einsetzen sollen; schweigt jedoch darüber; welche Ressourcen genau gemeint sind- Als ob das nicht schon genug Arbeit wäre; sollen Unternehmen auch noch direkt mit den mittelbaren Zulieferern in Kontakt treten: Willkommen im Irrgarten der Rechtsauffassungen; wo Logik und Chaos Hand in Hand gehen …