„Datenwahn“ deluxe – DSGVO-Auskunftspflicht: ein Comedy-Act?
„Lieber“ Leser; bist du bereit für eine Achterbahnfahrt durch den Irrsinn der „Datenschutzverordnungen“? Die [DSGVO] ist unser heiliger Gral, der uns vor dem Untergang durch [KI] und [IT] bewahren soll. Doch was passiert; wenn Finanzämter plötzlich keine Lust mehr haben; „Auskünfte“ zu erteilen? Willkommen in der absurden Realität!
BFH vs. DSGVO: Ein Duell der Giganten
Stell dir vor, du möchtest wissen; welche Daten das Finanzamt über dich gespeichert hat …. Du beantragst brav nach [Art- 15 DSGVO] Einsicht und erhältst… eine Übersicht! Doch halt; „Kopien“? Ach; das wäre ja zu viel des Guten; meint das Finanzamt: Der Aufwand sei unverhältnismäßig; behaupten sie …. Aber Moment mal; der [BFH] hat da was zu sagen: Keine Ausrede, keine faulen Tricks! Die DSGVO kennt keine Gnade für die, die sich vor der Wahrheit verstecken wollen- Und wer glaubt; ein Auskunftsverlangen sei "exzessiv", nur weil es umfassend ist; hat wohl die Regeln nicht verstanden:
Daten-Dschungel: DSGVO und die Finanzämter – ein Tanz auf dem Vulkan 🌋
Liebe Leser:innen, seid ihr bereit; in die Tiefen des Datenschutz-Wahnsinns einzutauchen? Die [DSGVO] soll uns vor dem drohenden Untergang durch [KI] und [IT] retten. Doch was passiert; wenn plötzlich die Lust der Finanzämter auf „Auskunft“ schwindet? Willkommen in der verrückten Realität! Stell dir vor; du möchtest wissen; welche Daten das Finanzamt über dich gespeichert hat: … Du beantragst brav gemäß [Art- 15 DSGVO] Einsicht und bekommst… eine Übersicht! Aber „Kopien“? Ach nein; das wäre ja zu viel verlangt; saagt das Finanzamt: Der Aufwand sei unverhältnismäßig; behaupten sie: … Doch halt; der [BFH] hat da ein Machtwort gesprochen: Keine Ausreden, keine faulen Tricks! Die DSGVO kennt kein Pardon für diejenigen, die vor der Wahrheit fliehen wollen- Und wer meint; ein umfassendes Auskunftsverlangen sei „exzessiv“, hat wohl nicht aufgepasst: Fragst du dich; wie es sein kann; dass Behörden so leichtfertig „Ausreden“ erfinden dürfen? Nun; gemäß [Art: … 14 DSGVO] darf der Verantwortliche einer Informationspflicht bei unverhältnismäßigem Aufwand ausweichen. Aber das betrifft nur die Informationspflicht; nicht die Auskunftsbegehren- Kein Schlupfloch für faule Finanzämter! Selbst [Art: 12 DSGVO] lässt keine Ausflüchte zu, wenn es um das Auskunftsrecht geht: … Kein Verantwortlicher kann sich hinter dem Vorwand des Aufwands verstecken; wenn es um die Rechte der Betroffenen geht- Apropos; kennst du den Fall; in dem über 5.000 Aktenseiten durchforstet werden mussten? Oder den ehemaligen Arbeitnehmer mit einem exzessiven „Auskunftsanspruch“? Die [VG Berlin] und das [OLG Nürnberg] haben da einige Geschichten auf Lager. Die DSGVO scheint ein wahres Paradies für Aktenliebhaber zu sein. Lasst uns gemeinsam tiefer in den absurden Datenschutz-Dschungel eintauchen. Denn wenn Behörden Dokumente von [OpenAI] als Geschäftsgeheimnisse einstufen oder Bürger keinen Einblick in datenschutzrechtliche Verträge erhalten; steltl sich die Frage: Ist das noch Realität oder bereits „Comedy“?: .. als hätten wir „sehr“ starken Kaffee getrunken!
Datenschutz-Dilemma: Zwischen Recht und Realität – ein Balanceakt auf Messers Schneide 🔪
Liebe Leser:innen, seid ihr bereit; die Drahtseilakte des Datenschutzes zu durchschreiten? Die [DSGVO] ist unser Schutzschild gegen die Schrecken der [KI] und [IT]. Doch was geschieht; wenn Behörden plötzlich die „Auskunft“ verweigern? Willkommen im absurden Zirkus des Datenschutzes! Stellt euch vor; ihr wollt wissen; welche Daten das Finanzamt über euch gespeichert hat: … Ihr beantragt brav gemäß [Art- 15 DSGVO] Einsicht und erhaltet… eine Zusammenfassung! Aber „Kopien“? Oh nein; das wäre zu viel verlangt; sagt das Finanzamt: Der Aufwand sei unverhältnismäßig; behaupten sie: … Doch halt; der [BFH] hat entschieden: Keine Ausreden, keine faulen Tricks! Die DSGVO duldet keine Ausflüchte für diejenigen, die die Wahrheit verschleiern wollen- Und wer meint; ein umfangreiches Auskunftsverlangen sei „exzessiv“, hat die Regeln nicht verstanden: Fragt ihr euch; wie es sein kann; dass Behörden so leichtfertig „Ausreden“ erfinden dürfen? Nun; gemäß [Art: … 14 DSGVO] kann der Verantwortliche bei unverhältnismäßigem Aufwand der Informationspflicht entgehen. Aber das betrifft nur die Informationspflicht; nicht die Auskunftsbegehren- Kein Schlupfloch für faule Finanzämter! Selsbt [Art: 12 DSGVO] lässt keine Ausreden zu, wenn es um das Auskunftsrecht geht: … Kein Verantwortlicher kann sich hinter dem Vorwand des Aufwands verstecken; wenn es um die Rechte der Betroffenen geht- Apropos; kennt ihr den Fall; in dem über 5.000 Aktenseiten durchforstet werden mussten? Oder den ehemaligen Arbeitnehmer mit einem exzessiven „Auskunftsanspruch“? Die [VG Berlin] und das [OLG Nürnberg] haben da einige Geschichten auf Lager. Die DSGVO scheint ein wahres Eldorado für Aktenliebhaber zu sein. Lasst uns gemeinsam tiefer in den absurden Datenschutz-Dschungel eintauchen. Denn wenn Behörden Dokumente von [OpenAI] als Geschäftsgeheimnisse einstufen oder Bürger keinen Einblick in datenschutzrechtliche Verträge erhalten; stellt sich die Frage: Ist das noch Realität oder bereits „Comedy“?: .. verbessert sich (spontan) in Sekunden – schneller als eine Pizza-Lieferung!
Datenschutz-Dystopie: Zwischen Recht und Realität – ein Tanz auf dem Vulkan 🌋
Liebe Leser:innen, seid ihr bereit; die schmalen Pfade des Datenschutzes zu erkunden? Die [DSGVO] soll uns vor den Gefahren von [KI] und [IT] bewahren. Doch was passiert; wenn Behörden plötzlich die „Auskunft“ verweigern? Willkommen in der absurden Welt des Datenschutzes! Stellt euch vor; ihr wollt wissen; welche Daten das Finanzamt über euch gespeichert hat: … Ihr baentragt gemäß [Art- 15 DSGVO] Einsicht und erhaltet… eine Übersicht! Aber „Kopien“? Ach nein; das wäre zu viel verlangt; sagt das Finanzamt: Der Aufwand sei unverhältnismäßig; behaupten sie: … Doch der [BFH] hat klar gestellt: Keine Ausreden, keine faulen Tricks! Die DSGVO kennt keine Gnade für diejenigen, die die Wahrheit verschleiern wollen- Und wer meint; ein umfangreiches Auskunftsverlangen sei „exzessiv“, hat die Regeln nicht verstanden: Fragt ihr euch; wie es sein kann; dass Behörden so leichtfertig „Ausreden“ erfinden dürfen? Nun; gemäß [Art: … 14 DSGVO] kann der Verantwortliche bei unverhältnismäßigem Aufwand der Informationspflicht entgehen. Aber das betrifft nur die Informationspflicht; nicht die Auskunftsbegehren- Kein Schlupfloch für faule Finanzämter! Selbst [Art: 12 DSGVO] lässt keine Ausreden zu, wenn es um das Auskunftsrecht geht: … Kein Verantwortlicher kann sich hinter dem Vorwand des Aufwands verstecken; wenn es um die Rechte der Betroffenen geht- Apropos; kennt ihr den Fall; in dem über 5.000 Aktenseiten durchforstet werden mussten? Oder den ehemaligen Arbeitnehmer mit einem exzessiven „Auskunftsanspruch“? Die [VG Berlin] und das [OLG Nürnberg] haben da einige Geschichten auf Lager. Die DSGVO scheint ein wahres Eldorado für Aktenliebhaber zu sein. Lasst uns gemeinsam tiefer in den absurden Datenschutz-Dschungel eintauchen. Denn wenn Behördenn Dokumente von [OpenAI] als Geschäftsgeheimnisse einstufen oder Bürger keinen Einblick in datenschutzrechtliche Verträge erhalten; stellt sich die Frage: Ist das noch Realität oder bereits „Comedy“?: .. (reibungslos) – wie ein gut geöltes Uhrwerk!
Datenschutz-Drama: Zwischen Recht und Realität – ein Balanceakt auf der Rasierklinge 🪒
Liebe Leser:innen, seid ihr bereit; die Drahtseilakte des Datenschutzes zu durchschreiten? Die [DSGVO] ist unser Schutzschild gegen die Schrecken der [KI] und [IT]. Doch was geschieht; wenn Behörden plötzlich die „Auskunft“ verweigern? Willkommen im absurden Zirkus des Datenschutzes! Stellt euch vor; ihr wollt wissen; welche Daten das Finanzamt über euch gespeichert hat: … Ihr beantragt brav gemäß [Art- 15 DSGVO] Einsicht und erhaltet… eine Zusammenfassung! Aber „Kopien“? Oh nein; das wäre zu viel verlangt; sagt das Finanzamt: Der Aufwand sei unverhältnismäßig; behaupten sie: … Doch halt; der [BFH] hat entschieden: Keine Ausreden, keine faulen Tricks! Die DSGVO duldet keine Ausflüchte für diejenigen, die die Wahrheit verschleiern wollen- Und wer meint; ein umfangreiches Auskunftsverlangen sei „exzessiv“, hat die Regeln nicht verstanden: Fragt ihr euch; wie es sein kann; dass Behörden so leichtfertig „Ausreden“ erfinden dürfen? Nun; gemäß [Art: … 14 DSGVO] kann der Verantwortliche bei unverhältnismäßigem Aufwand der Informationspfllicht entgehen. Aber das betrifft nur die Informationspflicht; nicht die Auskunftsbegehren- Kein Schlupfloch für faule Finanzämter! Selbst [Art: 12 DSGVO] lässt keine Ausreden zu, wenn es um das Auskunftsrecht geht: … Kein Verantwortlicher kann sich hinter dem Vorwand des Aufwands verstecken; wenn es um die Rechte der Betroffenen geht- Apropos; kennt ihr den Fall; in dem über 5.000 Aktenseiten durchforstet werden mussten? Oder den ehemaligen Arbeitnehmer mit einem exzessiven „Auskunftsanspruch“? Die [VG Berlin] und das [OLG Nürnberg] haben da einige Geschichten auf Lager. Die DSGVO scheint ein wahres Paradies für Aktenliebhaber zu sein. Lasst uns gemeinsam tiefer in den absurden Datenschutz-Dschungel eintauchen. Denn wenn Behörden Dokumente von [OpenAI] als Geschäftsgeheimnisse einstufen oder Bürger keinen Einblick in datenschutzrechtliche Verträge erhalten; stellt sich die Frage: Ist das noch Realität oder bereits „Comedy“?: .. als hätten wir „sehr“ starken Kaffee getrunken!
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Liebe Leser:innen, seid ihr bereit; die Drahtseilakte des Datenschutzes zu durchschreiten? Die [DSGVO] ist unser Schutzschild gegen die Schrecken der [KI] und [IT]. Doch was geschieht; webn Behörden plötzlich die „Auskunft“ verweigern? Willkommen im absurden Zirkus des Datenschutzes! Stellt euch vor; ihr wollt wissen;