Cyberversicherung: Kein Schutz bei betrügerischen E-Mails
Du fragst dich, ob deine Cyberversicherung dich vor Schäden durch betrügerische E-Mails schützt? Erfahre hier, warum eine Cyberversicherung bei manipulierten E-Mails nicht haftet.

Entscheidung des LG Hagen: Kein Versicherungsschutz bei Betrug durch E-Mail-Manipulation
Eine Cyberversicherung haftet nicht für Schäden, die durch betrügerische E-Mails entstehen. Das LG Hagen urteilte, dass kein Versicherungsfall vorliegt, wenn keine Verletzung der IT-Sicherheit des Versicherten erfolgte.
Kein Angriff auf IT-Sicherheit des Versicherten
Die Entscheidung des LG Hagen verdeutlicht, dass eine Cyberversicherung nicht automatisch vor Schäden durch betrügerische E-Mails schützt. Es ist entscheidend, ob ein direkter Angriff auf die IT-Sicherheit des Versicherten vorliegt. In dem vorliegenden Fall wurde die Klägerin Opfer eines Betrugs durch manipulierte E-Mails. Jedoch lehnte die Cyberversicherung die Haftung ab, da kein direkter Angriff auf die IT-Systeme des Versicherten stattfand. Diese Unterscheidung zeigt, dass nicht alle Cyber-Risiken von Versicherungen abgedeckt sind.
Klägerin wird Opfer eines Betrugs durch manipulierte E-Mail
Das klägerische Unternehmen hatte eine Cyberversicherung abgeschlossen und wurde Opfer eines Betrugs. Ein angeblicher Lieferant änderte per E-Mail seine Bankdaten, was dazu führte, dass die Klägerin rund 85.000,- EUR auf ein falsches Konto überwies. Später stellte sich heraus, dass die E-Mail-Adresse manipuliert war. Trotz des entstandenen Schadens forderte die Klägerin Ersatz von ihrer Cyberversicherung, die jedoch die Deckung ablehnte. Das LG Hagen entschied, dass kein Versicherungsfall vorliegt, da keine Verletzung der IT-Sicherheit der Klägerin stattgefunden hat.
Anforderungen an Versicherungsschutz laut LG Hagen
Das LG Hagen betonte, dass für einen Versicherungsschutz im Falle von betrügerischen E-Mails eine konkrete Verletzung der IT-Sicherheit des Versicherten erforderlich ist. In diesem spezifischen Fall wurde die betrügerische E-Mail nicht durch einen Angriff auf das Netzwerk der Klägerin verursacht, sondern durch den Missbrauch eines externen E-Mail-Accounts. Somit fiel dieser Vorfall nicht unter die vereinbarten Versicherungsbedingungen, die nur Schutz bei Angriffen auf die IT-Systeme der Klägerin vorsehen.
Betrügerische E-Mail als externer Angriff
Das Gericht stellte fest, dass die betrügerische E-Mail, die die Klägerin zum Opfer machte, nicht durch einen direkten Eingriff in das Netzwerk der Klägerin verursacht wurde. Stattdessen handelte es sich um den Missbrauch eines externen E-Mail-Accounts, was nicht unter die abgedeckten Risiken der Cyberversicherung fiel. Diese klare Abgrenzung verdeutlicht, dass nicht jeder Vorfall im Zusammenhang mit Cyberkriminalität automatisch versichert ist.
Auslegung der Versicherungsbedingungen durch das Gericht
Das Gericht interpretierte die Versicherungsbedingungen dahingehend, dass ein Versicherungsschutz nur bei einer konkreten Verletzung der Netzwerksicherheit des Versicherten besteht. Da in diesem Fall keine direkte Beeinträchtigung des IT-Systems der Klägerin vorlag, wurde die Haftung der Cyberversicherung abgelehnt. Diese Auslegung verdeutlicht die Notwendigkeit einer genauen Prüfung der Versicherungsbedingungen im Kontext von Cyber-Risiken. 🤔 Du hast nun einen tieferen Einblick in die Entscheidung des LG Hagen bezüglich Cyberversicherungen und betrügerischer E-Mails erhalten. Verstehst du nun besser, warum nicht alle Risiken automatisch von solchen Versicherungen abgedeckt sind? Was denkst du über die Anforderungen an den Versicherungsschutz in solchen Fällen? Hast du selbst Erfahrungen mit Cyberversicherungen gemacht oder weitere Fragen dazu? 💭🔒📧