S BGH: Notwegerecht umfasst Fahrt über Grundstück mit dem Pkw – § 263 StGB

BGH: Notwegerecht umfasst Fahrt über Grundstück mit dem Pkw

Haufe Online Redaktion Bild: Pixabay: chongkit Besteht ein Notwegerecht, so muss ein Grundstückseigentümer das Passieren des Nachbarn mit dessen Pkw dulden. Wer nur über das Nachbargrundstück sein eigenes Hausgrundstück erreichen kann, darf darüber mit seinem Pkw fahren, um das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu parken. Dem Eigentümer eines vom öffentlichen Verkehrsraum aus nicht zugänglichen Inselgrundstücks steht gemäß § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Notwegerecht zu. Nach dieser Vorschrift hat der Eigentümer des gefangenen Inselgrundstücks das Recht, das Nachbargrundstück zum Erreichen seines eigenen Grundstücks über einen Notweg zu benutzen. Umstritten waren bisher Inhalt und Umfang eines solchen Notwegerechts. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH sich mit der Frage befasst, ob ein Notwegerecht auch das Überfahren des fremden Grundstücks mit dem Pkw zum Zwecke des Parkens auf dem eigenen Grundstück umfasst. Einvernehmen über bestehendes Notwegerecht In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Eigentümer des umschlossenen Grundstücks seine dort befindliche Doppelhaushälfte vermietet. Zwischen den Mietern und dem Eigentümer des Nachbargrundstücks bestand Einvernehmen, dass dem Vermieter ein Notwegerecht zusteht, das auch von den Mietern ausgeübt werden kann. window.Ads_BA_pagetype = „detail“; Streit über Inhalt des Notwegerechts Streit bestand über den Umfang dieses Notwegerechts. Der Eigentümer des dienenden Nachbargrundstücks gestattete das Befahren des Notwegs mit einem Kfz nur für die Fälle, in denen dies aus wichtigem Grund, zum Beispiel zum Zwecke des Be- und Entladens schwerer Gegenstände, erforderlich war. Nicht dagegen war er mit dem täglichen Befahren des Notwegs zum Zwecke des bloßen Abstellens des Fahrzeugs auf dem gefangenen Inselgrundstück einverstanden. Er vertrat die Auffassung, Privatfahrzeuge des Eigentümers des gefangenen Grundstücks und damit auch die Fahrzeuge der Mieter könnten angemessen außerhalb des gemieteten Grundstücks im öffentlichen Straßenraum geparkt werden. Notwegerecht umfasst das Überfahren mit dem Pkw Nach unterschiedlichen Instanzentscheidungen entschied der BGH zugunsten des Eigentümers des gefangenen Grundstücks. Der BGH legte den Umfang des Notwegerechts in diesem Fall weit aus. Er vertrat die Auffassung, der Eigentümer eines gefangenen Wohngrundstücks dürfe das Notwegerecht auf dem Nachbargrundstück auch zum Überfahren mit dem Pkw zum Zwecke des Parkens des Kraftfahrzeugs auf dem umschlossenen Grundstück nutzen. Notwegerecht ist eng auf das dienende Grundstück bezogen Der BGH begründete seine Entscheidung mit der Notwendigkeit einer klaren Grenzziehung zwischen den Rechten des Notwegberechtigten und den Rechten des Notwegverpflichteten. Das Notwegerecht sei inhaltlich ausschließlich auf das dienende Grundstück bezogen und ende mit Überfahren der Grundstücksgrenze. Das Notwegerecht sei deshalb nicht davon abhängig, was der Notwegberechtigte nach Erreichen des eigenen Grundstücks mit dem Pkw auf seinem Grundstück anstellt. Ob er es dort be- oder entlädt oder einfach nur parkt, gehe den Notwegverpflichteten nichts an und habe mit dem Notwegerecht über das dienende Grundstück nichts zu tun. Notwegerecht muss rechtssicher ausgestaltet sein Der BGH wies darauf hin, dass eine Differenzierung nach dem Zweck der Nutzung des Notwegs zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten und zu einer ständigen Rechtsunsicherheit darüber führen würde, ob das jeweilige Befahren des Notwegs gestattet ist oder nicht. Die vom Berufungsgericht vertretene differenzierende Auffassung könne in der Praxis zu ständigen Streitigkeiten darüber führen, ob das Überfahren zum Be- oder Entladen im konkreten Fall erforderlich ist und wann ein Gegenstand schwer genug ist, um ihn mit dem Kfz über den Notweg zu transportieren. Überfahren mit dem Pkw führt zu höherer Notwegrente Allerdings ist die Rechtsauffassung des BGH für den Notwegberechtigen auch mit einem Wermutstropfen verbunden. Gemäß § 117 Abs. 2 BGB hat der Notwegberechtigte an den Notwegverpflichteten eine Notwegrente zu zahlen. Diese ist bei ständiger Nutzung des Notwegs zum Überfahren mit dem eigenen Pkw angemessen zu erhöhen. Im konkreten Fall hatte der Notwegberechtigte eine Erhöhung von 267 Euro auf 313 Euro jährlich freiwillig akzeptiert.(BGH, Urteil v. 14.3.2025, V ZR 79/24) Schlagworte zum Thema:  Recht, Bundesgerichtshof (BGH), Urteil, Grundstück window.addEventListener(‚load‘, function () { if (localStorage.getItem(„pega_profiling_consent“) === „true“) { require([‚lib/hg.pegaHandler‘], function () { var settings = new PegaSettings(„https://chrhfv-hamark-prod1.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/Container“, „https://chrhfv-hamark-prod1.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/CaptureResponse“, „https://chrhfv-hamark-prod1-decisionhub.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/Container“, „https://chrhfv-hamark-prod1-decisionhub.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/CaptureResponse“, „FreeContentPlacement“, „NBACOS“, „“, „HauCDH“); var portalInfo = new PagePortalInfo(„Recht“, „Miet- & Immobilienrecht“, false, true, „News“); hg.pegaHandler().initFreeContent(settings, portalInfo, „Recht&Bundesgerichtshof (BGH)&Urteil&Grundstück“); hg.pegaHandler().initFreeContentSticky(settings, portalInfo, „Recht&Bundesgerichtshof (BGH)&Urteil&Grundstück“); }); } else if(localStorage.getItem(„pega_cookie_warning_discarded“) !== „true“) { require([‚lib/hg.pegaHandler‘], function () { hg.pegaHandler().initFallbackStickyBox(„tAQwdIR_y“); }); } }); Produktempfehlung Zum Shop window.addEventListener(‚DOMContentLoaded‘, function () { if (localStorage.getItem(„pega_consent“) === „true“) { var element = document.getElementById(„prod-box-main-container“); element.classList.remove(„hidden“); } }); Meistgelesene Beiträge Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim? 1.512 2 Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde 1.448 Klagerücknahme oder Erledigungserklärung? 1.312 Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen? 1.249 Gerichtliche Ladungen richtig lesen und verstehen 1.067 Wie kann die Verjährung verhindert werden? 1.058 Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar? 902 Formwirksamkeit von Dokumenten mit eingescannter Unterschrift 883 1 Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung 853 Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung? 814 Neueste Beiträge Wie oft müssen Mieter lüften, um Schimmel zu vermeiden? 17.04.2025 Notwegerecht umfasst Fahrt über Grundstück mit dem Pkw 16.04.2025 Kurze Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters 11.04.2025 Indexmieten müssen klar und transparent sein 07.04.2025 Dürfen Blumenkästen außen am Balkongeländer angebracht werden? 02.04.2025 Löcher bohren in Mietwohnung: Vertragsgemäße Nutzung? 20.03.2025 Kein Hausabriss nach Behördenfehler – BGH schließt sich weitem Verwendungsbegriff an 19.03.2025 Nichtige Vereinbarungen über Abwälzung von Maklerkosten 18.03.2025 Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt? 05.03.2025 1 Änderung der Kostenverteilung durch WEG-Beschluss 04.03.2025 0 Kommentare zum Artikel Jetzt kommentieren Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an. Jetzt anmelden Sie müssen JavaScript aktivieren, um einen Kommentar schreiben zu können. Top-Themen Downloads #feedback { background-image: url(https://www.haufe.de/statics/master-18514/images/feedback-smileys.svg); } @media screen and (max-width: 767px) { #feedback { background-image: url(https://www.haufe.de/statics/master-18514/images/feedback-smiley.svg); } } Ihre Meinung ist uns wichtig Ihre Meinung ist uns wichtig *Sollten Sie im Textfeld (optional) personenbezogene Daten übermitteln, beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung Schliessen Zum Haufe Shop Zum Thema Miet- & Immobilienrecht Deutsches Anwalt Office Premium: Die umfassende digitale Fachbibliothek Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungs-datenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot. Weiter Machen Sie Ihre Kanzlei digital fit: Mit der Kanzleisoftware Advolux Mit der modernen Kanzleisoftware für Windows, Mac und Linux – auch in der Cloud – nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung für Ihre Kanzlei. Weiter Urteil: Gartenbesitzer ohne Straßenzugang dürfen über Nachbargrundstück gehen Das Notwegerecht steht Grundstücksbesitzern auch dann zu, wenn der Besitzer des Notwegegrundstücks durch den Zugang über sein Grundstück im Besitz gestört wird. Hindernisse im Zugangsbereich muss er entfernen. Weiter Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt.  Weiter BGH V ZR 79/24   Leitsatz (amtlich) Das Notwegrecht des Eigentümers eines verbindungslosen („gefangenen“) Wohngrundstücks umfasst grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem verbindungslosen Wohngrundstück (Fortführung von Senat, … mehr 4 Wochen testen Bild: Haufe Online Redaktion Newsletter Recht – Wirtschaftsrecht Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:• Handels- und Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Vertriebsrecht Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein. Hiermit bestätige ich, dass ich die AGB und die Datenschutzerklärung gelesen habe und mit ihnen einverstanden bin. Sie müssen den AGB zustimmen Jetzt abonnieren function verifyCallback821992477 () { document.getElementById(„form-newsletter-821992477“).submit(); } Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser um das Newsletter-Abonnement abzuschließen. document.getElementById(„form-newsletter-821992477“).classList.remove(„hidden“);

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert