S ArbG Berlin: Online-Veröffentlichung von Schmähkritik über den eigenen Arbeitgeber ist rechtswidrig – § 263 StGB

ArbG Berlin: Online-Veröffentlichung von Schmähkritik über den eigenen Arbeitgeber ist rechtswidrig

ArbG Berlin: Online-Veröffentlichung von Schmähkritik über den eigenen Arbeitgeber ist rechtswidrig 09. Januar 2025 Das Arbeitsgericht Berlin bestätigt eine Abmahnung, da die kritische Online-Äußerungen des Arbeitnehmers die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten haben.Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung gegenüber einem Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen deren Aufrufs im Internet für rechtmäßig angesehen. In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu befördern.Das klagende Vorstandsmitglied der ver.di-Betriebsgruppe steht in einem Arbeitsverhältnis zur beklagten Universität und ist freigestelltes Personalratsmitglied. Der Vorstand der Betriebsgruppe veröffentlichte Ende Januar 2024 auf deren Internetpräsenz einen Aufruf zur Teilnahme an einem Aktionstag unter anderem gegen die AfD. In dem Aufruf heißt es über die beklagte Universität, sie halte Tarifverträge nicht ein, gliedere Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit einem hohen Anteil migrantischer Beschäftigter aus, bekämpfe Mitbestimmung und demokratische Prozesse, und gewerkschaftliche Organisierung sei ihr ein Dorn im Auge. Damit fördere die Universität den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD.Die Arbeitgeberin erteilte dem Arbeitnehmer Anfang März 2024 eine Abmahnung und führte in dieser aus, in den zitierten Passagen liege eine ehrverletzende Kritik, die eine Verletzung der Treue- und Loyalitätspflicht im Arbeitsverhältnis darstelle.Das Arbeitsgericht hat die Klage auf Entfernung der Abmahnung abgewiesen. Es bestehe ein hinreichender Bezug des Aufrufs zum Arbeitsverhältnis der Parteien. Seine Nebenpflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis habe der Arbeitnehmer durch den Aufruf verletzt. Zwar sei wegen der enthaltenen wertenden Elemente von einer Meinungsäußerung auszugehen. Diese überschreite jedoch nach Anlass, Kontext und Zweck die Grenze auch polemischer oder überspitzter Kritik. Es handele sich vielmehr um eine vom Schutz der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz nicht gedeckte Schmähkritik. Für die erhobenen Vorwürfe fehlten Anhaltspunkte in der Realität. So sei etwa die Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten im Öffentlichen Dienst üblich.Das Arbeitsgericht hat weiter angenommen, die Äußerungen seien auch nicht aufgrund der in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz gewährleisteten Koalitionsfreiheit gerechtfertigt. Die Werbung zur Teilnahme an dem Aktionstag sei ebenso wenig Gegenstand des abgemahnten Verhaltens wie die Äußerungen in Bezug auf die Bundesregierung. Allein die Schmähkritik bezogen auf die Universität werde abgemahnt; sie sei auch vom Schutzbereich des Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht erfasst.Gegen das Urteil kann der klagende Arbeitnehmer Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2024, Aktenzeichen 58 Ca 4568/24Quelle: Pressemitteilung des ArbG Berlin v. 06.01.2025 Zurück zu den Artikeln Rechts-News durch­suchen KG Berlin: Preisanpassungs- und Leistungsänderungsklausel bei Playstation Plus von Sony unwirksam 16. Januar 2025 Sony darf bei Playstation Plus weder Preise noch Leistungen einseitig ändern, da die Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen. ganzen Text lesen LG München I: Coaching-Plattform für Kryptowährung muss 1.500 EUR an Kunden zurückzahlen 16. Januar 2025 Eine Kundin erwirkte die Rückzahlung von 1.500,- EUR und die Nichtigkeit eines Fernunterrichtsvertrags, da der Anbieter keine FernUSG-Zulassung hatte. ganzen Text lesen KG Berlin: Irreführende Online-Fahrschulwerbung 15. Januar 2025 Die Werbung für einen isolierten Online-Theorieunterricht für Fahrschüler ist irreführend, da Theorie- und Praxisausbildung eng verzahnt sein müssen… ganzen Text lesen AG Hannover: Polizeibeamter bot online illegale Abfragen bei Meldeamt, Polizei-Auskunftssystem und Kraftfahrt-Bundesamt an 14. Januar 2025 Ein Ex-Polizist wurde wegen Bestechlichkeit und Datenhandel zu 1 Jahr und 11 Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung von Geldbeträgen verurteilt, da… ganzen Text lesen Rechts-News durchsuchen Kategorien Datenschutzrecht Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht Markenrecht Onlinerecht Presserecht Urheberrecht Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht Datumsbereich Beginn Ende Rechts-News • Recht der Neuen Medien • Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht • Datenschutzrecht • Presserecht • Wirtschaftsrecht • News Suche Anmeldung zum Newsletter Infos per Twitter Infos per RSS Infos per WhatsApp-Service Rechts-News durchsuchen

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