Amazon-Preispolitik: Wenn Kunden zur Kasse gebeten werden, aber nicht zum Tanz!
Kennen Sie das Gefühl, wenn man eine Party betritt, aber plötzlich die Musik verstummt und alle Gäste auf einen starren wie auf ein Alien? Ähnlich erging es dem LG Düsseldorf mit der AGB-Klausel von Amazon Prime. Die einseitige Preisanpassung wurde gekippt – so viel zum „Prime“-Beispiel für Kundenfreundlichkeit!