Achtung: Unerwünschte Energieverträge am Telefon
Wovor warnen wir? Vertreter:innen rufen bei Ihnen an und bewerben einen Tarif für Strom und Gas. Ohne dass Sie Ihr Einverständnis geben, wird Ihnen dann ein Vertrag zugeschickt. Es häufen sich Beschweren über Strom- und Gasanbieter, die diese Masche nutzen. Es ist schwierig den vorherigen Energievertrag zurückzubekommen, sobald ein neuer abgeschlossen wurde. Was können Sie tun? • Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten wie Ihre Adresse oder Stromzählernummern weiter – bestätigen Sie die Daten auch dann nicht, wenn der Anrufer bereits Daten von Ihnen vorliegen hat. • Seit 2021 gilt die sogenannte Texterfordernis für Energielieferverträge. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag in Textform vorgelegt bekommen müssen. Die Textform wird beispielsweise durch Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS eingehalten. • Eile ist geboten: Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Jedoch müssen Sie zuerst die Vollmacht zur Kündigung des Altvertrags gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen. Diese geben Sie oftmals mit der Erklärung zum Vertragsschluss ab. • Den Widerruf des neuen Vertrages reichen Sie beim neuen Lieferanten am besten schriftlich per Fax, zum Beispiel aus einem Copy Shop, oder Einschreiben ein. E-Mails sind nicht geeignet. • Kontaktieren Sie die Verbraucherzentralen, wenn Sie ungewollt einen Vertrag am Telefon abgeschlossen haben. Weitere Informationen