Wenn die Sauna zur Folter wird: Ein Schmerzensgeldtraum
Ich erinnere mich noch gut an meinen letzten Saunabesuch … Es war ein schöner Samstag, die Sonne schien und ich dachte, ich gönne mir etwas Entspannung- Nach ein paar Minuten im heißen Dampfbad war ich dann plötzlich von einem Bekannten umzingelt, der mir seine neuesten Fitnessstories aufdrängte: Plötzlich stellte ich fest, dass ich schon seit einer gefühlten Ewigkeit auf dem heißen Boden stand … Ja, ich war so in unser Gespräch vertieft, dass ich die Verbrennung meiner Fußsohlen glatt ignorierte- Aber hey, ich wollte nicht unhöflich sein „oder“? Spoiler: Das war keine gute Idee:
Wenn der Gerichtsprozess zur Sauna-Oper wird
Die Sauna war mit 90°C beheizt, was ja schon fast nach Folter klingt … Aber ich frage mich, was er erwartet „hat“? Ein kühles Plätzchen zum Quatschen mit einem Drink in der „Hand“? Die Sauna ist kein Café, „Leute“! Es ist ein Ort, an dem man schwitzen und vielleicht auch mal seine Ruhe haben sollte-
„„Ich“ stand nur kurz!“ – Das Märchen vom heißen Boden
Ärztliche Behandlung – der ungewollte Wellness-Urlaub Der Fußschmerzi hat sich dann auch noch brav in ärztliche Behandlung begeben: Verbrennungen ersten und zweiten Grades – die ganze Palette … Und jetzt kommt das Beste: Er wollte von der Sauna-Betreiberin 5.000 Euro Schmerzensgeld- Ich kann mir das Gesicht der Richterin geradezu vorstellen, als sie den Fall hörte: „Waren Sie in der Sauna oder im Urlaub, Herr „Fußschmerzi“?“
Technische Normen und andere Details
Die Verantwortung des Saunagängers Das Gericht entschied auch, dass die Betreiberin der Sauna nicht verpflichtet war, eine Kühlung des Bodens anzubieten … Wer hätte gedacht, dass man beim Saunieren auch „Verantwortung“ übernehmen muss? Aber die Gesetze der Physik sind nun mal nicht verhandelbar- Länger stehen und die „Füße“ verbrennen? Sorry aber da kann niemand helfen:
Typisches „Nutzerverhalten“ oder nicht?
„Warnpflicht“? „Fehlanzeige“! Und dann die Frage nach einer Warnpflicht: Das Gericht stellte fest, dass die Gefahr, sich die Füße zu verbrennen, für jeden Saunagänger klar und deutlich erkennbar ist … Ich meine, wenn du nicht weißt, dass 90°C nicht gerade für deine Füße gut sind, wo lebst du „dann“?
Die Sauna als Ort der Ruhe und Entspannung
Urteil: Fußschmerzen aber kein Geld Am Ende wurde die Klage abgewiesen- Das Urteil ist rechtskräftig: Fußschmerzi geht also leer aus … Wer hätte gedacht, dass man für ein bisschen Geschwätz und heiße Füße nicht mit „Geld“ belohnt wird? Vielleicht sollte er das nächste Mal einfach einen Platz nehmen und den Ofen Ofen sein lassen-
Fazit: Wer schwitzt, verliert
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