OLG Frankfurt a.M.: Trotz Namensidentität keine Markenverletzung, wenn Produkte üblicherweise auf Sicht gekauft wer…
OLG Frankfurt a.M.: Trotz Namensidentität keine Markenverletzung, wenn Produkte üblicherweise auf Sicht gekauft werden („TERRA GRECA“) 22. April 2025 Die Verwendung desselben Markennamens für Nudeln und andere Lebensmittel wie Öl oder Suppen verletzt das Markenrecht nicht, da keine Verwechslungsgefahr besteht.Eine Markenverletzung liegt nicht bereits dann vor, wenn ein identischer Begriff (hier: Nudeln) bereits für einen anderen Warenbereich (hier: Speiseöle und Sppen) verwendet wird, da die Produkte üblicherweise auf Sicht gekauft wird und die Verwechslungsgefahr somit gering ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 06.02.2025 – Az.. 6 U 277/21).Ein griechischer Teigwarenhersteller vertrieb seine Nudeln in Deutschland unter dem Namen “TERRA GRECA”.Ein anderes Unternehmen hatte bereits eine gleichnamige Marke für andere Lebensmittel (Speiseöle/-fette und Suppen/Brühen, nicht aber für Teigwaren) eintragen lassen. Diese Firma mahnte einen Kunden des Teigwarenherstellers ab und warf ihm vor, sein Markenrecht zu verletzen.Dagegen ging der Nudel-Produzent gerichtlich vor. Und bekam vor dem OLG Frankfurt a.M. Recht.Eine Markenverletzung liege nicht vor, befand das Gericht.Zwar seien die Begriffe identisch, es bestehe aber keine Verwechslungsgefahr.Die Waren auf der einen Seite (Nudeln) und auf der anderen Seite (Öle und Suppen) seien hinreichend unterschiedlich.Außerdem würden Nudeln in der Regel “auf Sicht” gekauft. Die Kunden würden die Verpackung direkt im Geschäft sehen, was die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung verringere.Die grafischen Unterschiede in Farbe, Design und Bildgestaltung der Marken seien deutlich. Zudem werde „TERRA GREC“ von den Verbrauchern häufig als beschreibender Hinweis auf die griechische Herkunft und nicht als spezifische Marke verstanden. Die Beklagte könne daher kein ausschließliches Recht an dieser Bezeichnung beanspruchen:“Zwischen Nudeln einerseits und (zumindest) einer der Warenarten, für die die Beklagtenmarke Schutz genießt, besteht kein Ergänzungsbedarf im Rechtssinne, der zur Annahme einer höheren als nur geringen Warenähnlichkeit führte. Zwar können Nudeln bzw. Penne und die von der Beklagtenmarke geschützten Waren in Mahlzeiten und Gerichten miteinander kombiniert werden. So findet etwa Speiseöl (z.B. Olivenöl) in Pasta-Rezepten Verwendung (u.a. in Pasta „aglio e olio“ mit Öl und Knoblauch), auch können Nudeln (nicht zuletzt Penne) in einer Minestrone verwendet werden oder eine Brühe die Basis für eine Nudelsoße bilden. Theoretisch lässt sich eine Vielzahl von Lebensmitteln in Gerichten kombinieren, ohne dass sie dadurch jeweils als ähnlich anzusehen wären (z.B. Fisch und Kräuter und/oder Zitronen). Kauft ein Verbraucher Hartweizenpasta, entsteht dadurch kein „Ergänzungsbedarf“ für Speiseöl- oder fett, Suppen oder Brühe und umgekehrt (…). Selbst wenn Teigwaren und Speiseöl oder -fett jeweils Grundnahrungsmittel sein sollten, besteht zwischen ihnen nicht notwendig ein direkter Zusammenhang. Daher ist nicht davon auszugehen, dass aus Verbrauchersicht ein Hersteller von Nudeln regelmäßig auch einen bestehenden Bedarf an anderen Lebensmitteln, wie den durch die Beklagtenmarke geschützten, befriedigt. Nur, weil es spezielle Suppennudeln gibt (…), nimmt der Verkehr nicht etwa an, deren Hersteller stelle auch Suppen her.“ Zurück zu den Artikeln Rechts-News durchsuchen LG München I: Paulaner gewinnt gegen Karlsberg: „Fünf-Farben-Welle“ markenrechtlich geschützt 27. März 2025 Die Karlsberg Brauerei darf ihr Cola-Mix-Getränk nicht mehr mit einer bestimmten Fünf-Farben-Welle gestalten, da Verwechslungsgefahr mit „Paulaner… ganzen Text lesen BPatG: Marke „OMNI POWER“ für Nahrungsergänzungsmittel und medizinische Produkte hinreichend unterscheidungskräftig 25. März 2025 „OMNI POWER“ darf als Marke (Nahrungsergänzungsmittel und Medizin-Produkte) Produkte eingetragen werden, weil die Wortkombination ausreichend… ganzen Text lesen LG Düsseldorf: Google haftet ab Kenntnis für irreführende, markenverletzende Ads-Werbeanzeigen nach Art. 6 Digital Services Act 27. Januar 2025 Google haftet für irreführende Google Ads-Anzeigen, die fremde Markenrechte verletzen, sobald es davon Kenntnis hat. ganzen Text lesen LG Frankfurt a.M.: Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ keine irreführende geografische Herkunftsangabe 24. Januar 2025 „Dubai-Schokolade“ darf auch für Produkte verwendet werden, die nicht aus Dubai stammen, da der Begriff eher eine Rezeptur als eine Herkunft… ganzen Text lesen Rechts-News durchsuchen Kategorien Datenschutzrecht Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht Markenrecht Onlinerecht Presserecht Urheberrecht Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht Datumsbereich Beginn Ende Rechts-News • Recht der Neuen Medien • Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht • Datenschutzrecht • Presserecht • Wirtschaftsrecht • News Suche Anmeldung zum Newsletter Infos per Twitter Infos per RSS Infos per WhatsApp-Service Rechts-News durchsuchen