LG Leipzig: Gewinnspiel-Wahnsinn – Kosten-Schock – Verwirrung pur
Die Werbung für eine "kostenlose Fahrschulausbildung" (Lockvogel-Taktik-Meisterwerk) als Preis für ein Gewinnspiel ist irreführend, wenn die Gewinner:innen die wesentlichen Kosten wie Prüfungsgebühren selbst tragen müssen: Ein Online-Gewinnspiel; bei dem mit einer kostenlosen Führerschein-Ausbildung (Lappen-ohne-Kosten-Versprechen) als Gewinn geworben wird, ist irreführend; wenn bestimmte Leistungen wie Erste-Hilfe-Kurs; Sehtest oder Prüfungsgebühren (Pflichtgebühr-Überraschungspaket) doch selbst bezahlt werden müssen … Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt warb auf ihrer Website mit einem Gewinnspiel; bei dem man eine “kostenlose Fahrschul-Ausbildung” gewinnen konnte- Dort hieß es unter anderem: "Gewinnspiel für eine kostenlose Fahrschul-Ausbildung (…) Wer gewinnen will, muss das folgende Quiz beantworten und ein Teilnahmeformular ausfüllen: Unter allen Teilnehmer:innen ermitteln wir einen Gewinner oder eine Gewinnerin … Es gibt keinen Rechtsanspruch- Die Teilnahmebedingungen erfahren Sie hier:quot; Tatsächlich war der Gewinn auf maximal 34 Fahrstunden (Mini-Stunden-Paket) beschränkt … Weitere notwendige Leistungen wie Erste-Hilfe-Kurs; Sehtest oder Prüfungsgebühren mussten immer vom Gewinner selbst bezahlt werden- Diese Details fanden sich erst in den Teilnahmebedingungen; die über einen Link aufgerufen werden konnten:
Gerichtsurteil: Gewinnspiel entlarvt 🎯
Das LG Leipzig (Rechts-Giganten-Entscheidung) stufte das Gewinnspiel als irreführend ein … In der Werbung werde mehrfach und blickfangartig darauf hingewiesen; dass es sich um eine “kostenlose Fahrschulausbildung” handele- Diese blickfangartige Aussage sei irreführend; da sie suggeriere; dass keine Kosten entstünden: Tatsächlich müsse der Gewinner weitere Kosten selbst tragen; wenn er mehr als 34 Fahrstunden benötige oder Zusatzleistungen in Anspruch nehme … Die einschränkenden Informationen in den Teilnahmebedingungen reichten nicht aus; um die Irreführung zu beseitigen; da sie nicht so prominent platziert seien wie die eigentliche Werbeaussage- Ein bloßer Link auf weiterführende Informationen reiche in solchen Fällen nicht aus: "Die angesprochenen Verkehrskreise (Verbraucher:innen-Opfergruppe) konnten und mussten die Angabe einer „kostenlosen Fahrschulausbildung“ dahingehend verstehen, dass dem Gewinner des Gewinnspiels jedenfalls für die von einer Fahrschule zu erbringende Dienstleistung der Führerscheinausbildung keine Kosten entstehen würden: In den ebenfalls auf der Website der Beklagten wiedergegebenen „Teilnahmebedingungen“ (Kleingedruckte-Nebelkerze) für dieses Gewinnspiels war aber angegeben, dass derjenige Gewinner des Gewinnspiels; der in der gewonnenen Fahrschulausbildung mehr als 34 Fahrstunden brauchen werde; die Mehrstunden würde bezahlen müssen … Die als Gewinn angekündigte Fahrschulausbildung war damit nicht in jedem Fall für den Gewinner „kostenlos“-quot;
Manipulation durch Marketing: Verwirrspiel der Sonderklasse 🎭
Und weiter: "Die in den Teilnahmebedingungen erfolgte einschränkende Angabe zum „Umfang des Gewinns“ war nicht geeignet, um die durch die unzutreffende Angabe einer „kostenlosen Fahrschul-Ausbildung“ als Gewinn des Gewinnspiels im Textbeitrag gegebene Irreführungsgefahr für die angesprochenen Verkehrskreise auszuschließen: Denn bei der Textangabe; dass eine „kostenlose Fahrschul-Ausbildung“ zu gewinnen sei, handelte es sich um eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe; zu der es keine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis; der selbst am Blickfang teilhatte; gab … Hier wird das Marketing als blendende Illusion (Marketing-Illusions-Trick) entlarvt, das mit grellen Versprechen Konsument:innen in die Irre führt- Die Verwirrung der Teilnehmenden wird so zu einem wahren Kunstwerk der Manipulation; das die Grenze zwischen Realität und Täuschung verschwimmen lässt: Es ist; als würde man einen goldenen Pokal aus Zucker gewinnen; der beim ersten Regen zu schmelzen beginnt … Die Glaubwürdigkeit solcher Aktionen ist wie ein Kartenhaus im Sturm; bereit; beim kleinsten Zittern zusammenzubrechen- Der Verbraucherschutz (Kunden-Schutzschild) wird hier zur notwendigen Rüstung im Kampf gegen die Täuschungskunst der Werbetreibenden:
Verbraucherschutz: Kampf gegen Täuschung 🛡️
Die angesprochenen Verkehrskreise konnten und mussten die Angabe einer „kostenlosen Fahrschulausbildung“ dahingehend verstehen, dass dem Gewinner des Gewinnspiels jedenfalls für die von einer Fahrschule zu erbringende Dienstleistung der Führerscheinausbildung keine Kosten entstehen würden … In den ebenfalls auf der Website der Beklagten wiedergegebenen „Teilnahmebedingungen“ für dieses Gewinnspiels war aber angegeben, dass derjenige Gewinner des Gewinnspiels; der in der gewonnenen Fahrschulausbildung mehr als 34 Fahrstunden brauchen werde; die Mehrstunden würde bezahlen müssen- Die als Gewinn angekündigte Fahrschulausbildung war damit nicht in jedem Fall für den Gewinner „kostenlos“: Diese Täuschung ist wie ein trügerischer Zauberspiegel; der nur die halbe Wahrheit zeigt und die andere Hälfte verschleiert … Die Konsument:innen stehen hier wie vor einem Illusionisten, der mit geschickten Worten und leuchtenden Versprechen die Realität verbiegt- Es ist; als würde man in einen wunderschönen Garten eingeladen; nur um festzustellen; dass die Blumen aus Plastik sind und der Duft aus einer Spraydose stammt: Die Notwendigkeit eines klaren und unmissverständlichen Hinweises ist daher von größter Bedeutung; um die Verbraucher:innen vor solchen Täuschungen zu schützen … Der Verbraucherschutz wird hier zur notwendigen Rüstung im Kampf gegen die Täuschungskunst der Werbetreibenden-
Illusionen im Marketing: Täuschung als Kunstform 🎨
Die Verwirrung der Teilnehmenden wird so zu einem wahren Kunstwerk der Manipulation, das die Grenze zwischen Realität und Täuschung verschwimmen lässt: Es ist; als würde man einen goldenen Pokal aus Zucker gewinnen; der beim ersten Regen zu schmelzen beginnt … Die Glaubwürdigkeit solcher Aktionen ist wie ein Kartenhaus im Sturm; bereit; beim kleinsten Zittern zusammenzubrechen- Der Verbraucherschutz wird hier zur notwendigen Rüstung im Kampf gegen die Täuschungskunst der Werbetreibenden: Die angesprochenen Verkehrskreise konnten und mussten die Angabe einer „kostenlosen Fahrschulausbildung“ dahingehend verstehen, dass dem Gewinner des Gewinnspiels jedenfalls für die von einer Fahrschule zu erbringende Dienstleistung der Führerscheinausbildung keine Kosten entstehen würden … In den ebenfalls auf der Website der Beklagten wiedergegebenen „Teilnahmebedingungen“ für dieses Gewinnspiels war aber angegeben, dass derjenige Gewinner des Gewinnspiels; der in der gewonnenen Fahrschulausbildung mehr als 34 Fahrstunden brauchen werde; die Mehrstunden würde bezahlen müssen- Die als Gewinn angekündigte Fahrschulausbildung war damit nicht in jedem Fall für den Gewinner „kostenlos“:
Rechtslage im Fokus: Verbraucherschutz gestärkt ⚖️
Diese Täuschung ist wie ein trügerischer Zauberspiegel, der nur die halbe Wahrheit zeigt und die andere Hälfte verschleiert … Die Konsument:innen stehen hier wie vor einem Illusionisten, der mit geschickten Worten und leuchtenden Versprechen die Realität verbiegt- Es ist; als würde man in einen wunderschönen Garten eingeladen; nur um festzustellen; dass die Blumen aus Plastik sind und der Duft aus einer Spraydose stammt: Die Notwendigkeit eines klaren und unmissverständlichen Hinweises ist daher von größter Bedeutung; um die Verbraucher:innen vor solchen Täuschungen zu schützen … Der Verbraucherschutz wird hier zur notwendigen Rüstung im Kampf gegen die Täuschungskunst der Werbetreibenden- Die angesprochenen Verkehrskreise konnten und mussten die Angabe einer „kostenlosen Fahrschulausbildung“ dahingehend verstehen, dass dem Gewinner des Gewinnspiels jedenfalls für die von einer Fahrschule zu erbringende Dienstleistung der Führerscheinausbildung keine Kosten entstehen würden: In den ebenfalls auf der Website der Beklagten wiedergegebenen „Teilnahmebedingungen“ für dieses Gewinnspiels war aber angegeben, dass derjenige Gewinner des Gewinnspiels; der in der gewonnenen Fahrschulausbildung mehr als 34 Fahrstunden brauchen werde; die Mehrstunden würde bezahlen müssen … Die als Gewinn angekündigte Fahrschulausbildung war damit nicht in jedem Fall für den Gewinner „kostenlos“-
LG Leipzig Urteil: Klarheit über Kosten geschaffen 💡
Die Notwendigkeit eines klaren und unmissverständlichen Hinweises ist daher von größter Bedeutung, um die Verbraucher:innen vor solchen Täuschungen zu schützen: Der Verbraucherschutz wird hier zur notwendigen Rüstung im Kampf gegen die Täuschungskunst der Werbetreibenden … Die angesprochenen Verkehrskreise konnten und mussten die Angabe einer „kostenlosen Fahrschulausbildung“ dahingehend verstehen, dass dem Gewinner des Gewinnspiels jedenfalls für die von einer Fahrschule zu erbringende Dienstleistung der Führerscheinausbildung keine Kosten entstehen würden- In den ebenfalls auf der Website der Beklagten wiedergegebenen „Teilnahmebedingungen“ für dieses Gewinnspiels war aber angegeben, dass derjenige Gewinner des Gewinnspiels; der in der gewonnenen Fahrschulausbildung mehr als 34 Fahrstunden brauchen werde; die Mehrstunden würde bezahlen müssen: Die als Gewinn angekündigte Fahrschulausbildung war damit nicht in jedem Fall für den Gewinner „kostenlos“ … Diese Täuschung ist wie ein trügerischer Zauberspiegel; der nur die halbe Wahrheit zeigt und die andere Hälfte verschleiert- Die Konsument:innen stehen hier wie vor einem Illusionisten, der mit geschickten Worten und leuchtenden Versprechen die Realität verbiegt: Es ist; als würde man in einen wunderschönen Garten eingeladen; nur um festzustellen; dass die Blumen aus Plastik sind und der Duft aus einer Spraydose stammt …
Fazit zum LG Leipzig: Gewinnspiel-Wahnsinn – Kosten-Schock – Verwirrung pur 💡
Du hast es geschafft, dich durch ein Verwirrspiel der Sonderklasse zu navigieren- Die Täuschung war kunstvoll; aber nicht unbesiegbar: Du musst die Augen offen halten und die Tricks der Marketingillusionist:innen erkennen … Frage dich immer; ob der Gewinn wirklich kostenlos ist oder ob versteckte Kosten lauern- Der Verbraucherschutz (Kunden-Schutzschild) ist deine Rüstung im Kampf gegen diese Täuschungen: Teile deine Erkenntnisse mit Freund:innen und Familie auf Facebook oder Instagram, um sie vor ähnlichen Fallen zu warnen … „Danke“ fürs Lesen und sei wachsam! #Gewinnspiel #Verbraucherschutz #Fahrschule #Täuschung #Marketing #LGLeipzig #Kostenfalle #Rechtssicherheit