S Schufa-Drohung von Voxenergie gestoppt – § 263 StGB

Schufa-Drohung von Voxenergie gestoppt

Schufa-Drohung von Voxenergie gestopptViele kennen das ungute Gefühl, wenn plötzlich Zahlungsaufforderungen ins Haus flattern – manche mit Drohungen, die auf einen negativen Schufa-Eintrag hinauslaufen. Doch genau damit ist jetzt Schluss: Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass Voxenergie diese Drohkulisse künftig nicht mehr aufbauen darf. Wir hatten gegen den Energie- und Telekommunikationsdienstleister geklagt.Das Wichtigste in KürzeUnzulässige Schufa-Drohung: Die Voxenergie GmbH darf in Forderungsschreiben nicht länger auf die Schufa verweisen.Erfolgreiche Klage: Die hatte gegen den Energie- und Telekommunikationsdienstleister geklagt – und bekam recht.Folge bei Verstoß: Bei Zuwiderhandlung droht Voxenergie ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.• Unzulässige Schufa-Drohung: Die Voxenergie GmbH darf in Forderungsschreiben nicht länger auf die Schufa verweisen.
• Erfolgreiche Klage: Die hatte gegen den Energie- und Telekommunikationsdienstleister geklagt – und bekam recht.
• Folge bei Verstoß: Bei Zuwiderhandlung droht Voxenergie ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Die Masche ist nicht neu und trotzdem nutzen sie Anbieter immer wieder: Eine Zahlungsaufforderung flattert ins Haus – darin der Hinweis, bei Nichtzahlung werde man die Schufa informieren. Auf diese Weise wollte auch Voxenergie Druck machen – doch das hat das Landgericht Berlin II jetzt verboten.Wie Voxenergie mit „Spezialangebot“ Druck aufbautVoxenergie hatte einen Kunden angeschrieben und zur Zahlung von 190,39 Euro für einen angeblich geschlossenen Vertrag aufgefordert. Der Anbieter wies darauf hin, dass es sich um ein „Spezial-Angebot“ handele. Nicht nur der offene Betrag selbst sei reduziert, auch das Honorar des Inkassounternehmens und zusätzliche Kosten für weitere Mahnstufen würden entfallen. Doch der Ton des Schreibens war eindeutig. Es endete mit den Sätzen: „Sollte die Überweisung nicht erfolgen, werden wir den vollen Betrag verlangen und den Sachverhalt erneut ans Inkasso geben. Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa.“ ⇒ Forderungsschreiben anschauenWir haben das Unternehmen wegen dieser Drohkulisse verklagt. Denn die Schufa ist ein starkes Druckmittel – oft selbst dann, wenn eine Forderung gar nicht berechtigt ist. Das Vorgehen von Voxenergie ist nach unserer Auffassung unlauter.Gericht zieht klare GrenzeDas Landgericht Berlin II hat die Schufa-Drohung von Voxenergie für unzulässig erklärt. Der Energie- und Telekommunikationsdienstleister darf Schreiben dieser Art nicht mehr verschicken.Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin II gegen voxenergie GmbH vom 26. März 2025, Az. 52 O 53/25• Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin II gegen voxenergie GmbH vom 26. März 2025, Az. 52 O 53/25
Verstößt Voxenergie gegen das ergangene Urteil, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro fällig.Danke für Ihren HinweisMelden Sie sich bei uns, wenn Ihnen mit einem Schufa-Eintrag gedroht wurde oder Sie durch andere Formulierungen scheinbar eingeschüchtert werden sollen. Wir schauen uns Ihren Fall genauer an und werden gegebenenfalls gegen das betroffene Unternehmen vorgehen.Drohungen mit der Schufa sind problematischEin negativer Eintrag bei der Schufa kann weitreichende Folgen für die Betroffenen haben. Sie gelten als weniger kreditwürdig – mit erheblichen Nachteilen bei der Wohnungssuche, Kreditvergabe oder beim Abschluss von Verträgen. Genau deshalb nutzen manche Unternehmen dieses Druckmittel gezielt aus. Sie wollen Verbraucher und Verbraucherinnen zur Zahlung bewegen – selbst in zweifelhaften Fällen.Urteil stärkt VerbraucherrechteBereits in der Vergangenheit sind Verbraucherschützer erfolgreich gegen unzulässige Schufa-Drohungen vorgegangen. Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin II sorgt erneut für mehr Fairness im Umgang mit offenen Forderungen. Sie stärkt die die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern.Unser RatLassen Sie sich nicht einschüchtern. Prüfen Sie jede Forderung sorgfältig – insbesondere bei überraschenden Rechnungen – und lassen Sie sich nicht vorschnell zur Zahlung drängen. Für Inkassoschreiben können Sie unseren kostenlosen ⇒ Inkasso-Check nutzen.Reagieren Sie schriftlich. Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen immer schriftlich per Einwurf-Einschreiben.Holen Sie sich Unterstützung. Wenn Sie nicht weiterkommen, helfen Ihnen unsere Juristinnen und Juristen weiter. ⇒ Jetzt Beratungstermin buchen• Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Prüfen Sie jede Forderung sorgfältig – insbesondere bei überraschenden Rechnungen – und lassen Sie sich nicht vorschnell zur Zahlung drängen. Für Inkassoschreiben können Sie unseren kostenlosen ⇒ Inkasso-Check nutzen.
• Reagieren Sie schriftlich. Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen immer schriftlich per Einwurf-Einschreiben.
• Holen Sie sich Unterstützung. Wenn Sie nicht weiterkommen, helfen Ihnen unsere Juristinnen und Juristen weiter. ⇒ Jetzt Beratungstermin buchen
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