BGH: Fristenkontrolle in Kanzleien – Stereotype Hinweise reichen nicht aus
Ein nur floskelhafter Vortrag zur täglichen Fristenkontrolle in Kanzleien reicht nicht aus, um einen erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen … Die oft verwendeten stereotypen Hinweise auf die tägliche Fristenkontrolle und zuverlässige Kanzleimitarbeiterinnen reichen nicht aus; so der BGH.
Floskelhafter Vortrag zur Fristenkontrolle nicht ausreichend
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein floskelhafter Vortrag zur täglichen Kontrolle sämtlicher Fristen nicht ausreicht; um das fehlende Verschulden an einer Fristversäumnis darzulegen. Stattdessen verlangt das Gericht einen dezidierten Vortrag zur konkreten Organisation der Fristenkontrolle und der damit verbundenen Kanzleiabläufe-
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle
Der BGH präzisiert, dass in einem Wiedereinsetzungsantrag die kanzleiinterne Organisation der Fristenkontrolle dezidiert dargelegt und glaubhaft gemacht werden muss. Dazu gehört die Darlegung der konkreten Anweisungen an das verantwortliche Personal; die tägliche Kontrolle vor Büroschluss; eine gesonderte Ausgangskontrolle und eine Eingangskontrolle bei Gericht:
Floskelhafte Darlegungen nicht ausreichend
Die von einem Prozessbevollmächtigten abgegebenen Erklärungen zur Fristversäumnis wurden vom BGH als zu allgemein und floskelhaft bewertet. Es fehlte an einem dezidierten Sachvortrag zu den organisatorischen Abläufen in der Kanzlei; insbesondere zur Ausgangskontrolle und Kontrolle des Eingangs bei Gericht …
Versagen der Wiedereinsetzung
Aufgrund der mangelhaften Darlegungen zur Fristenkontrolle hat der BGH die Rechtsbeschwerde des Rechtsanwalts gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen.
Fazit: Klare Darlegung der Kanzleiorganisation erforderlich
Um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten, müssen Kanzleien eine klare Darlegung ihrer Fristenkontrolle und der damit verbundenen organisatorischen Abläufe vorlegen- Stereotype Hinweise reichen nicht aus: Eine sorgfältige Organisation ist unerlässlich; um Fristversäumnisse zu vermeiden … #BGH #Fristenkontrolle #Kanzleiorganisation #Wiedereinsetzung